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Startseite Deutschland & die WeltScholz fordert Aufklärung: Behördenversagen nach Solinger Messerangriff
Deutschland & die Welt

Scholz fordert Aufklärung: Behördenversagen nach Solinger Messerangriff

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. August 2024
Olaf Scholz am 28.08.2024 / via dts Nachrichtenagentur
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nimmt Stellung zu den Vorfällen in Solingen und sieht Versäumnisse bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen nach dem tödlichen Messerangriff. Anstatt Schuldzuweisungen auszusprechen, fordert Scholz eine gründliche Aufklärung des Falles und vertritt die Meinung, dass der mutmaßliche Täter hätte abgeschoben werden sollen.

Scholz fordert Ermittlungen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte gegenüber dem „Spiegel“: „Es muss jetzt ermittelt werden, warum jemand, der nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen, von den Behörden vor Ort nicht abgeschoben wurde“. Bei dem mutmaßlichen Täter von Solingen handelt es sich um einen Syrer, der eigentlich bereits im Juni 2023 nach Bulgarien gebracht werden sollte.

Fragen nach dem Warum

Auf die Frage, warum der mutmaßliche Täter noch in Deutschland gewesen sei, antwortete Scholz: „Das wüsste ich auch gern.“ Der Kanzler betont, dass es nicht um Schuldzuweisungen geht, „sondern darum aufzuklären, was schiefgelaufen ist, um die nötigen Lehren zu ziehen, damit sich so was nicht wiederholt“. Scholz stellte infrage, warum „es offenbar nur einen Versuch gab, den Mann in seiner Unterkunft aufzusuchen. Warum man nicht einfach wiedergekommen ist. Warum man nicht beantragt hat, die Frist zur Rückführung zu verlängern. Das geht nämlich.“

Unverständnis bei der Bevölkerung

Der Bundeskanzler versteht, dass die Bürger Verwirrung verspüren: „Ich verstehe es ja auch nicht. Wir haben Regeln geschaffen, die seine Abschiebung erleichtert hätten. Personen, von denen wir glauben, sie könnten sich der Abschiebung entziehen, können wir in Abschiebegewahrsam nehmen“, so Scholz. Inzwischen sei eine Unterbringung in Abschiebegewahrsam für 28 Tage möglich.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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