Monika Schnitzer, die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, kritisiert die von der Ampelregierung geplanten steuerlichen Vergünstigungen für ausländische Fachkräfte als unzureichend, und nennt bürokratische Hürden als größte Herausforderung. Zudem sieht sie die geplanten Sozialabgabenrabatte für ältere Arbeitnehmer kritisch und schlägt stattdessen eine Anhebung des Renteneintrittsalters vor.
Kritik an den Plänen der Ampelregierung
Monika Schnitzer äußerte sich in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ skeptisch zu den Plänen der Ampelregierung betreffend die Steuervergünstigungen für ausländische Fachkräfte: „Zeitlich begrenzte Steuervergünstigungen für ausländische Fachkräfte sind weitverbreitet. Um im internationalen Wettbewerb attraktiv zu sein, könnten steuerliche Anreize deshalb helfen. Die besten Anreize helfen aber nichts, wenn die bürokratischen Hürden zur Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht schnell reduziert werden.“ Die aktuelle Planung sieht vor, dass neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und zehn Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen können.
Empfehlungen zur Gestaltung der Sozialabgaben
Schnitzer schlägt Alternativen zur geplanten Reduktion der Sozialabgaben für ältere Arbeitnehmer vor: „Besser wäre es, wenn sich die Regierung für eine Anhebung des Renteneintrittsalters und die Beschränkung der Möglichkeit zum abschlagsfreien Renteneintritt mit 63 entscheiden würde, wie vom Sachverständigenrat vorgeschlagen wurde“, sagte sie zu diesem Thema.
Darüber hinaus betonte die Vorsitzende des Sachverständigenrates, dass Arbeitnehmer, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung ausgezahlt bekommen sollten: „Grundsätzlich ist dies sinnvoll, denn für Beschäftigte, die Rentenbezüge erhalten könnten, muss die Gefahr einer Arbeitslosigkeit nicht mehr abgesichert werden. Auch die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung kann begründet werden, wenn die Beschäftigten sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden. Beides bedeutet aber, dass den Sozialversicherungen Beiträge entgehen“, so Schnitzer abschließend.
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