Neue Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus treten ab Samstag in Kraft – und die Baumärkte öffnen wieder für Jedermann. Doch blöd, wenn jetzt das Auto dreckig oder das Handy kaputt sein sollte.
HASEPOST-Herausgeber Heiko Pohlmann hat bei Lektüre der jüngsten Verordnung der Landesregierung eine erstaunliche Verschärfung der Regeln in einem Bereich festgestellt, der zwar sicher nicht „systemrelevant“ ist, aber bestimmt auch nicht für eine großartige Verbreitung der Pandemie verantwortlich gemacht werden kann.
Und auch beim Blumenkauf ändert sich einiges; ebenso für alle, deren Handy jetzt kaputt gehen sollte.
Virenschleuder Autowaschanlage?
Hand aufs Herz: Wie intensiv ist der persönliche Kontakt, den ein Autofahrer beim Durchfahren einer Autowaschanlage zum Beispiel mit dem Mann am Hochdruckreiniger hat? Die allermeisten Autofahrer dürften dabei das Fenster schon aus ganz praktischen Gründen geschlossen halten. Und auch der Bezahlvorgang, durch das dann wieder geöffnete Fenster, ist meist eher von distanzierter Natur.
Das Land Niedersachsen sieht das offensichtlich anders und hat ab diesem Samstag, dem Tag, an dem die Baumärkte wieder öffnen dürfen, ein Verbot des Betriebs von Autowaschanlagen verordnet (Nds. GVBl. Nr. 7/2020) – und auch Handy- und Telefonläden müssen ab Samstag geschlossen bleiben, ebenfalls verboten ist der Verkauf von Blumen auf Wochenmärkten, die es dafür aber sicher wieder in Bau- und Gartenmärkten geben wird, die ja bekanntlich ab Samstag wieder geöffnet sein dürfen …