Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat am Mittwoch (03.04.) den Eilantrag des ehemaligen Stadtbaurats sowie früheren Oberbürgermeisters der Stadt Osnabrück, Wolfgang Griesert, gegen die erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in Osnabrück-Lüstringen abgelehnt.
Keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt
Griesert ist Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Mehrfamilienhaus und hatte Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Diesem wurde jedoch seitens der Stadt Osnabrück nicht stattgegeben, woraufhin der Ex-Oberbürgermeister einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellte.
Das Gericht begründete seine Ablehnung des Antrags damit, dass die erteilte Baugenehmigung voraussichtlich keine nachbarschützenden Vorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts verletze. Insbesondere könne Wolfgang Griesert als Antragsteller weder aus dem behaupteten Verstoß gegen die Festsetzung zur Geschosszahl noch aus der Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten Sockelhöhe eine Rechtsverletzung ableiten.
Neubau wird nicht als erdrückend wahrgenommen
Das Gericht betonte zudem, dass das geplante Gebäude nicht als erdrückend wahrgenommen werde, insbesondere aufgrund seiner Ausgestaltung mit einem Staffelgeschoss. Auch habe das Vorhabengrundstück bereits in der Vergangenheit eine Bebauung erfahren, wenn auch nicht im geplanten Umfang.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen mit einer Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.