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Startseite Deutschland & die WeltSchlamperei der Osnabrücker Bauverwaltung: Sind Neumarkt-Strafzettel anfechtbar?
Deutschland & die Welt

Schlamperei der Osnabrücker Bauverwaltung: Sind Neumarkt-Strafzettel anfechtbar?

von Hasepost 9. November 2017
von Hasepost 9. November 2017
HASEPOST Redaktion
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Die Facebook-Seite „Bündnis gegen Idioten am Arbeitsplatz“ postete am vergangenen Wochenende ein Foto vom Osnabrücker Neuen Graben, das eine wilde Fahrbahnmarkierung in Fahrtrichtung des seit 13. Oktober gesperrten Neumarkt zeigt. Offenbar hatten die für die Fahrbahnmarkierung zuständigen Bauarbeiter zum Zeitpunkt des Fotos ihren Arbeitsplatz bereits für den rechtzeitigen Feierabend verlassen und hinterliessen ein Chaos auf der Asphaltoberfläche, das kaum geeignet war den Verkehr irgendwie zu lenken.

Erst am Mittwochnachmittag der Folgewoche waren die Straßenmarkierungsarbeiten abgeschlossen – bis dahin durften Autofahrer, die mit den Feinheiten der Osnabrücker Lokalpolitik nicht so vertraut sind, nur rätseln, wie denn der Straßenverlauf auf dem Neuen Graben und dem Neumarkt tatsächlich geregelt ist.

Wie unser Titelfoto oben zeigt, war nicht nur die Straßenmarkierung bis zu dieser Woche mangelhaft. Auch die Beschilderung des Durchfahrtverbots kann in Fahrtrichtung Berliner Platz als durchaus kreativ angesehen werden. Wer vom Neuen Graben der bis Mittwochnachmittag nicht mit der Markierung „Bus“ gekennzeichneten Geradeaus-Spur folgte, wurde auf der rechten Straßenseite auf ein Tempolimit von 30 km/h hingewiesen. Lediglich auf der linken Seite – in der Mitte zwischen den beiden Richtungsspuren – gab und gibt es ein Schild, dass die Durchfahrt verbietet – mit Ausnahme für den Linien- und Ladeverkehr sowie Fahrradfahrer.

Die bis Mittwoch unklare Verkehrsführung hielt allerdings die Polizei nicht davon ab in den vergangenen Wochen regelmäßig Verkehrskontrollen durchzuführen und für die Missachtung des (lediglich links von der Fahrbahn aufgestellten) Verbotsschilds, ein mit 20 Euro kostenpflichtiges Bußgeld zu verhängen.

Wer dieses „Ticket“ nicht gleich vor Ort an die Polizeibeamten bezahlt hat, kann womöglich unter Verweis auf die Schlamperei der Osnabrücker Verwaltung kostenfrei davonkommen.
Wir haben dazu den Rechtsanwalt Markus Gallenkamp von der Kanzlei Funk, Tenfelde & Partner befragt, was die Stadtverwaltung hier hätte besser machen müssen, um eine ordentliche und auch für auswärtige Autofahrer nachvollziehbare Verkehrsregelung zu schaffen:

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Hasepost

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