Wer in den vergangenen Tagen einen Strafzettel für das Passieren des Neumarkts erhalten und den fälligen Betrag nicht gleich vor Ort entrichtet hat, kann womöglich erfolgreich 20 Euro sparen. In der Fahrtrichtung zum Berliner Platz war die Beschilderung und Fahrbahnmarkierung nicht unbedingt eindeutig. Wir haben einen Anwalt dazu befragt.
Die Facebook-Seite “Bündnis gegen Idioten am Arbeitsplatz” postete am vergangenen Wochenende ein Foto vom Osnabrücker Neuen Graben, das eine wilde Fahrbahnmarkierung in Fahrtrichtung des seit 13. Oktober gesperrten Osnabrücker Neumarkts zeigt. Offenbar hatten die für die Fahrbahnmarkierung zuständigen Bauarbeiter zum Zeitpunkt des Fotos ihren Arbeitsplatz bereits für den rechtzeitigen Feierabend verlassen und hinterliessen dabei ein Chaos auf der Asphaltoberfläche, das kaum geeignet war den Verkehr irgendwie zu lenken.
Wie das Foto der Facebookseite belegt, fehlt auf der mittleren Fahrspur der Hinweis auf eine Bus-Spur – noch interessanter ist aber wie die Schilder an der Einfahrt zum gesperrten Bereich aufgestellt sind – dazu unten mehr.
Erst vier Wochen nach der Sperrung wurde Klarheit geschaffen
Erst am Mittwochnachmittag der Folgewoche waren die zwischenzeitlich unterbrochenen Straßenmarkierungsarbeiten abgeschlossen – bis dahin durften Autofahrer, die mit den Feinheiten der Osnabrücker Lokalpolitik nicht so vertraut sind, nur rätseln, wie denn der Straßenverlauf auf dem Neuen Graben und dem Neumarkt tatsächlich geregelt ist.
Wie unser Titelfoto oben zeigt, war nicht nur die Straßenmarkierung bis zu dieser Woche mangelhaft. Auch die Beschilderung des Durchfahrtverbots kann in Fahrtrichtung Berliner Platz als überaus kreativ angesehen werden. Wer vom Neuen Graben der bis Mittwoch (8. November) nicht mit der Markierung “Bus” gekennzeichneten Geradeaus-Spur folgte, wurde auf der rechten Straßenseite auf ein Tempolimit von 30 km/h hingewiesen. Lediglich auf der linken Seite – in der Mitte zwischen den beiden Richtungsspuren – gab und gibt es ein Schild, das die Durchfahrt verbietet – mit Ausnahme für den Linien- und Ladeverkehr sowie Fahrradfahrer.
Die bis Mittwoch unklare Verkehrsführung hielt allerdings die Polizei nicht davon ab in den vergangenen Wochen regelmäßig Verkehrskontrollen durchzuführen und für die Missachtung des (lediglich links von der Fahrbahn aufgestellten) Verbotsschilds, ein mit 20 Euro kostenpflichtiges Bußgeld zu verhängen.
Anwalt: Amtspflicht könnte verletzt worden sein
Wer dieses “Ticket” nicht gleich vor Ort an die Polizeibeamten bezahlt hat, kann womöglich unter Verweis auf die Schlamperei der Osnabrücker Verwaltung kostenfrei davonkommen.
Wir haben dazu den Rechtsanwalt Moritz Gallenkamp von der Kanzlei Dr. Funk Dr. Tenfelde befragt, was die Stadtverwaltung hier hätte besser machen müssen, um eine ordentliche und auch für auswärtige Autofahrer nachvollziehbare Verkehrsregelung zu schaffen. Dazu Moritz Gallenkamp:
„Die Beschilderung auf beiden Seiten einer Fahrbahn ist grundsätzlich zulässig, jedoch sollte immer die Übersichtlichkeit der Verkehrslenkung für den Verkehrsteilnehmer im Vordergrund stehen. Warum bei der einspurigen Fahrbahn die Verkehrsschilder, wie vom Gesetzgeber auch grundsätzlich vorgesehen, nicht alle rechts (übereinander) angebracht wurden und warum die Fahrbahnmarkierung nicht rechtzeitig ordnungsgemäß erbracht wurde, erschließt sich nicht. Durch das Gesamtbild der (bisherigen) Verkehrslenkung können beim Verkehrsteilnehmer Unklarheiten hervorgerufen werden. Diese könnten ein verkehrswidriges Verhalten zur Folge haben. Unklarheiten bei Verkehrszeichen oder Schildern verletzt die Amtspflicht und geht nicht zu Lasten der Verkehrsteilnehmer. Der Verkehrsteilnehmer muss aber im Zweifel das vorsichtigere Verkehrsverhalten wählen und sollte sich nicht pauschal auf eine mögliche Unklarheit berufen. Ob tatsächlich eine Unklarheit vorliegt unterliegt einer Einzelfallprüfung, die im Ergebnis auch zu Lasten des Verkehrsteilnehmers ausgehen kann.“