Die geplante Reform der Schienenfinanzierung steht weiterhin in der Diskussion. Der Schienenverkehr-Beauftragte der Bundesregierung, Michael Theurer (FDP), sieht eine dringende Notwendigkeit für die Zustimmung der Länder zur Reform, um eine zügige Generalsanierung des Hochleistungskernnetzes zu ermöglichen.
Reform der Schienenfinanzierung im Fokus
Michael Theurer, der Schienenverkehr-Beauftragte der Bundesregierung, betont die Dringlichkeit der geplanten Reform der Schienenfinanzierung. Die Novelle des entsprechenden Gesetzes wurde am vergangenen Freitag vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geschickt. Ziel dieser Reform ist es, der Deutschen Bahn die Generalsanierung von 40 Hauptstrecken innerhalb von fünf Monaten durch die Erneuerung aller Anlagen zu erleichtern.
Bedaure der Entscheidung
Theurer äußerte sein Bedauern über die Entscheidung des Bundesrates gegenüber dem „Tagesspiegel“. Er betonte die Notwendigkeit eines raschen Handelns, um Verzögerungen bei der dringend benötigten Generalsanierung des Hochleistungskernnetzes zu vermeiden. „Jetzt kommt es darauf an“, so Theurer, „dass die Umsetzung der absolut notwendigen und dringlichen Generalsanierung des Hochleistungskernnetzes nicht verzögert wird. Das wäre mit Blick auf den für jeden Fahrgast offensichtlich nicht hinnehmbaren Zustand unserer Infrastruktur kaum erklärbar.“
Nächste Schritte der Reform
Die Zustimmung der Länder zur geplanten Reform spielt eine entscheidende Rolle für die kommenden Schritte. Der Vermittlungsausschuss wird über die Novelle beraten und in den nächsten Wochen eine Entscheidung treffen. Die Erneuerung der Infrastruktur ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Qualität des öffentlichen Verkehrs in Deutschland.
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