(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Zahl der Scheidungen in Deutschland rückläufig.
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) insgesamt 137.400 Ehen geschieden. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von knapp 3,8 Prozent oder 5.400 Scheidungen. Bereits im Jahr zuvor war die Zahl der Scheidungen um 0,7 Prozent gesunken. Seit 2012 ist die Anzahl der Scheidungen jährlich zurückgegangen, mit Ausnahme des Jahres 2019. Experten zufolge lassen sich jedoch keine direkten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen erkennen.
Anstieg der Eheschließungen nach pandemiebedingtem Rückgang
Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 Prozent oder rund 33.000 auf insgesamt 391.000. Im Jahr 2021 hatte es einen Tiefststand gegeben. Experten gehen davon aus, dass es sich hierbei um eine Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen der Vorjahre und teilweise um einen Nachholeffekt handelt. Viele Paare haben ihre Hochzeit aufgrund der Pandemie verschoben und planen nun, diese nachzuholen.
Mehr als die Hälfte der geschiedenen Paare hat minderjährige Kinder
Von den im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaaren hatten etwas mehr als die Hälfte, also rund 69.600 Paare, minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,1 Prozent ein Kind, 39,7 Prozent zwei Kinder und 11,2 Prozent drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115.800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Mehrheit der Scheidungen nach einjähriger Trennung
Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach einer dreijährigen Trennung machten einen Anteil von 18,9 Prozent aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Lediglich in 1,0 Prozent der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.
Verheiratete Paare bleiben länger zusammen
Etwa 17,7 Prozent aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare 15 Jahre und einen Monat verheiratet. Im Vergleich dazu wurden Ehen im Jahr 1997, also 25 Jahre zuvor, bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und vier Monaten geschieden. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass damals nur 10,2 Prozent der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden wurden.
Mehrheit der Scheidungsanträge mit Zustimmung beider Ehepartner
Bei 89,5 Prozent der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,6 Prozent wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Lediglich bei 3,9 Prozent stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.
Anstieg der Scheidungen bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Im Jahr 2022 wurden rund 1.100 gleichgeschlechtliche Paare geschieden, was einem Anstieg von etwa zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die „Ehe für alle“ wurde in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Seit Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden. Die Zahl der Aufhebungen von Lebenspartnerschaften ist im Jahr 2022 um etwa 22,0 Prozent auf rund 800 gesunken, was bereits das dritte Jahr in Folge einen Rückgang darstellt. Es findet also eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.