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Schaustellerbund fordert Waffenverbot auf Weihnachtsmärkten

Der Deutsche Schaustellerbund fordert ein Waffenverbot auf Weihnachtsmärkten und regt an, Eingangskontrollen einzuführen. Unterstützt wird dieser Aufruf mit dem Zusatz der zeitlich begrenzten Videoüberwachung, um die Sicherheit auf solchen Veranstaltungen zu gewährleisten.

Weihnachtsmärkte als Waffenverbotszonen

Der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, Albert Ritter, äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“ den Vorschlag, Weihnachtsmärkte offiziell zu Waffenverbotszonen zu erklären. Dies würde es Polizei und Behörden ermöglichen, Taschenkontrollen durchzuführen. „Wir rufen dazu auf, Weihnachtsmärkte zu Waffenverbotszonen zu erklären“, sagte Ritter. Die Erfahrung zeige, dass es „erhebliche Fundzahlen bei Kontrollen an den Eingängen gibt“, fügte er hinzu. Es befänden sich oftmals „Dinge dabei, die auf einer Kirmes, einem Volksfest oder einem Weihnachtsmarkt absolut nicht zu suchen haben.“

Zeitlich begrenzte Videoüberwachung

Zusätzlich zur Einführung von Waffenverbotszonen und Taschenkontrollen sprach Ritter sich für eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten aus. „Datenschutz darf kein Schutzschirm für Täter sein“, betonte der Verbandspräsident.

Sicherheitskonzepte verstärkt

Infolge des Attentats von Solingen seien die Sicherheitskonzepte für Weihnachtsmärkte bereits verstärkt worden. „Alles Menschenmögliche wird getan, um die Weihnachtsmärkte so sicher wie möglich zu machen“, sagte Ritter.

Laut Deutschem Schaustellerbund öffnen die ersten Weihnachtsmärkte bereits Anfang November. Der traditionelle Start findet jedoch Mitte bis Ende November statt. Für dieses Jahr rechnet der Schaustellerbund mit 3.250 Weihnachtsmärkten bundesweit, die rund 160 Millionen Besucher anziehen werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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