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Wurde Schall-Gutachten zum Güterbahnhof den Mitgliedern des Stadtrats vorenthalten?

Eine unerwartete E-Mail erreichte am Freitagnachmittag die Fraktionsbüros der Osnabrücker Ratsparteien. Die Zion GmbH verteilte ein 49-seitiges schalltechnisches Gutachten, das wesentliche Begründungen für den Bebauungsplan 370 in Frage stellt. Da zu diesem Zeitpunkt die meisten Fraktionsbüros schon nicht mehr besetzt gewesen sein dürften, wird die Nachricht womöglich am Montagmorgen für Überraschung bei einigen Lokalpolitikern sorgen.

Das Dokument, das auch unserer Redaktion vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass durch geeignete bauliche Maßnahmen eine gemischte Ansiedlung von Gewerbe und Wohnbebauung auf dem Gelände des Güterbahnhofs durchaus möglich ist. Der inzwischen auf den Verwaltungsweg gebrachte Bebauungsplan 370 sieht jedoch ausschließlich eine gewerbliche Nutzung auf dem Gelände vor. Auch die weitere Nutzung von Flächen durch den Kulturverein Petersburg und die Freikirche Lebensquelle ist damit hinfällig.

Angeblich ist das Gutachten der Stadtverwaltung seit 2013 bekannt

Nach Angaben einer Mitarbeiterin der Zion GmbH, liegt das nun per direkter E-Mail an die Kommunalpolitiker verteilte Dokument bereits seit 2013 der Stadtverwaltung vor.
Ergänzend dazu erklärte das Unternehmen, das über den Großteil der Flächen der ehemaligen Bahnanlage verfügt, man habe mit “Erstaunen” zur Kenntnis genommen, “dass der überwiegende Teil der Mitglieder des Rates der Stadt Osnabrück davon ausgeht, dass auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in Osnabrück eine Wohnnutzung unmöglich sei”.

Schall-Emissionen ein Hinderungsgrund für Wohnbebauung?

In der Ratssitzung am 5. April erklärte Volker Bajus (Grüne) das Gelände sei „keine Innenstadtlage wo man wohnen kann“, allerdings bezog er sich vor allem auf die Insellage. Stadtrat Christopher Cheeseman, der in der vergangenen Ratssitzung noch für eine Wohnbebauung auf dem Gelände warb, fühlt sich jedoch von der Verwaltung hintergangen, da Schallschutz immer ein Argument gegen Wohnbebauung gewesen sei.

Ergebnisse sind eindeutig: Schall ist kein Hinderungsgrund 

Ohne Wissen, dass es ein professionelles Schallschutzgutachten bereits gibt, hatte Stadtrat Cheeseman mit semi-professionellem Gerät eigene Messungen auf dem Gelände durchgeführt. Das Ergebnis seiner Messungen: Der Grenzwert für ein Mischgebiet wird “nur an vereinzelten Punkten und zu seltenen Zeiten knapp überschritten” – nicht aber dort, wo nach Meinung Cheesemans eine Wohnbebauung Sinn machen würde.
Nahezu deckungsgleich sind die Ergebnisse des professionellen Gutachtens aus dem Jahr 2013. In dem unserer Redaktion vorliegenden Dokument heisst es: “D
urch die abschirmende Wirkung der vorgelagerten geplanten Büro- und Geschäftsgebäude zur südlichen Bahnstrecke zum VW-Werk ist es möglich, das Teilgebiet [Aufzählung einzelner Flächen, die Redaktion] innerhalb der Ringstraße wohnwirtschaftlich als Mischgebiet zu nutzen”.

Schalltechnische Untersuchung Güterbahnhof
Schalltechnische Untersuchung zum Güterbahnhof: Angeblich seit 2013 der Verwaltung bekannt – nicht aber den Kommunalpolitikern?

Für den Fachbereich Städtebau ist Schall nur ein Hinderungsgrund von mehreren

Wir haben vergangene Woche, in Vorbereitung eines anderen Artikels, bei der Stadtverwaltung schriftlich angefragt, welche Gründe gegen eine Wohnbebauung auf dem Gelände des Güterbahnhofs sprechen?
Franz Schürings, Fachbereichsleiter “Stadtebau”, nannte uns daraufhin in einer Antwort-E-Mail folgende “wesentlichen Gründe”:

  • Die Lärmeinwirkung aus umgebenden Schallquellen (stark befahrene Eisenbahnstrecken, Industriegebiet Fledder, Gewerbegebiet Hasepark, Güter-Rangierbahnhof mit Nachtbetrieb).
  • Der eindeutige Vorrang für eine gewerbliche Nutzung. Im Stadtgebiet gibt es nur wenige Flächen, die für eine gewerbliche Nutzung geeignet sind. Wohnnutzung ist dagegen an vielen Standorten möglich.
  • Es würde sich um eine sehr isolierte Wohnlage in einem für Wohnnutzung ungeeigneten Umfeld andersartiger Nutzungen handeln.
  • Die Bodenbelastungen würden die Herstellung eines gesunden Wohnumfeldes zumindest wesentlich erschweren.

Stadtrat Cheeseman fühlt sich “verarscht”

Auch wenn angeblicher Lärm offensichtlich nur ein Argument gegen eine Wohnbebauung ist, ist die Existenz des Gutachtens, das zumindest dieses Argument eindeutig entkräftet, für Christopher Cheeseman ein Grund an der Verwaltung zu Zweifeln: “Dieses Gutachten vom 30.08.13 war der Verwaltung seit dem 04.09.13 bekannt. Es bestätigt in Gänze meine Überlegungen: ein Mischgebiet mit Wohnbebauung ist möglich. Ich hatte bisher keine Kenntnis des Gutachtens”. Cheeseman schließt eine an unsere Redaktion gesendete Stellungnahme mit den Worten:

So verarscht zu werden –
da gewöhne ich mich nie dran.

 


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Christian Schmidt
Christian Schmidt
Christian Schmidt sammelte seine ersten journalistischen Erfahrungen an der Leine, bevor es ihn an die Hase verschlug. Auf den Weg von Hannover nach Osnabrück brachte ihn sein Studium an der Universität Osnabrück, das ihm (zum Glück) genügend Zeit lässt, den Journalismus als "Talentberuf" zu erlernen. Neben der Hasepost, gehören einige Fachzeitschriften aus dem Bereich Bau und Architektur zu den regelmässigen Abnehmern seiner Artikel. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/20280-370.

  

   

 

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