Da wo Osnabrück vielleicht am schönsten ist, direkt vor dem Dom St. Peter und der Jugendstilfassade des Stadttheaters, sorgt eine Straßenmalerei seit inzwischen fast 15 Jahren beständig für Verwirrung.
Wir haben bei denen die es wissen müssen nachgefragt, was es damit auf sich hat.
OStVO: Kuriose Regeln im Osnabrücker Straßenverkehr
In einer neuen, unregelmässig erscheinenden Serie, schauen wir uns einige teils kurios erscheinende Regelungen im Osnabrücker Straßenverkehr genauer an. Wir sprechen mit den Profis von Polizei und Verwaltung über die Hintergründe und die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Los geht es in unserer neuen Serie mit einem Klassiker, der schon vielen Osnabrückern und Besuchern der Stadt ein Fragezeichen auf die Stirn gezaubert hat: das Schachbrettmuster am Domhof.
Teil 1: das Schachbrettmuster auf der Kreuzung am Stadttheater
Bei der Einführung 2001 wollte man mit der auffälligen Straßenmalerei die Autofahrer zu mehr Aufmerksamkeit gegenüber den dort zahlreich kreuzenden Fußgängern bewegen. Ob dies gelungen ist, darüber darf man geteilter Meinung sein.
Regelmässig sind hier kleinere Auseinandersetzungen zwischen Fußgängern und Autofahrern zu beobachten, bei denen beide Seiten offenbar der Meinung sind an dieser Stelle ein besonderes Vorrecht zu besitzen. Wie also ist die Rechtslage und wie beurteilt die Stadtverwaltung diese „Straßenmalerei“?
Polizei: „verkehrsrechtlich keinerlei Bedeutung“
Wir haben Mareike Kocar von der Osnabrücker Polizei befragt, was es mit dem Schachbrettmuster am Domhof auf sich hat und wer hier eigentlich Vorfahrt genießt?
Die Pressesprecherin erklärt, dass diese Zeichnung „verkehrsrechtlich keinerlei Bedeutung“ hat. Und weiter: „So, wie die Vorfahrtregelung dort vorhanden ist, ist sie auch zu beachten. Das bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer, der sich auf der Dielinger-/Hasestraße befindet, z.B. Fußgängern, welche die Straße an der Stelle queren möchten, keine Vorrechte einräumen muss“.
Stadtverwaltung: Kraftfahrer und Fußgänger nehmen mehr Rücksicht
Auch Holger Obermeyer von der Stadtverwaltung erklärt fast gleichlautend zu der Antwort der Polizei, dass die Markierung „rechtlich keine Bedeutung“ habe, sie dient ausschließlich als „Aufmerksamkeitsfeld“.
An dieser Stelle, an der Fußgänger und Kraftfahrer aufeinander treffen, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu „kritischen Situationen“, so der Fachmann aus der Verwaltung. „Wir haben auf die Erfahrungen einer anderen Stadt aufbauend dann versucht, wie eine Schachbrettmarkierung in Osnabrück wirken würde. Und das Ergebnis zeigt, es ist sicherer geworden. Sowohl Kraftfahrer wie auch Fußgänger sind sich nicht mehr genau im Klaren darüber, wer nun »Vorfahrt« hat und beide nehmen mehr Rücksicht aufeinander.
Das Feld zeigt somit Wirkung, weil die Aufmerksamkeit auf den Punkt gelenkt wird und damit erhöht wird. Die Stadt Osnabrück wird an der Markierung festhalten“, ist sich Holger Obermeyer sicher.
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