Die Vorsitzende der Bundestagsgruppe BSW, Sahra Wagenknecht, zieht rechtliche Schritte gegen die Begrenzung parlamentarischer Anfragen in Betracht. Sie äußerte Bedenken bezüglich der neuen Regelung, nach der Gruppen nur bis zu zehn Anfragen pro Monat stellen dürfen.
Potentielle juristische Schritte gegen Anfragenbegrenzung
Sahra Wagenknecht (BSW) hat in einem Interview mit dem TV-Sender „Welt“ angekündigt, möglicherweise dagegen zu klagen, dass Gruppen im Bundestag künftig nur maximal zehn große und kleine parlamentarische Anfragen im Monat zustehen sollen. „Wir werden nochmal überlegen, ob wir dagegen auch rechtlich vorgehen“, sagte sie. Die Vorsitzende der BSW fügte hinzu, es gebe durchaus Präzedenzfälle für solche Klagen.
Zeit effektiver einsetzen
Trotz ihrer Bedenken über die Begrenzung äußerte Wagenknecht keine große Begeisterung für rechtliche Auseinandersetzungen. „Eigentlich sollten wir lieber die Zeit investieren in gute Anfragen, die dann auch wirklich Dinge offenlegen, die die Menschen interessieren“, betonte die Parteivorsitzende. Sie deutete an, dass die BSW zunächst mit den erlaubten zehn Anfragen arbeiten würde, da es sich ohnehin nur um einen begrenzten Zeitraum bis zur nächsten Bundestagswahl handele.
Kritik an Regierungspraktiken
Wagenknecht kritisierte die Begrenzung als „bedauerlich“, da das Nachfragerecht eine Möglichkeit sei, „Fehlleistungen der Regierung offenzulegen“. Häufig seien viele Dinge unklar oder problematisch, und offensichtlich störe es die Regierung, wenn man ihr Fragen stelle. „Eine Regierung, die so viele Fragen offenlässt, die will eben nicht, dass man ihr Fragen stellt“, sagte sie. „Deswegen ist das ärgerlich, dass sie das so limitiert hat.“
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