Der sächsische Landesverband der AfD ist von dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden. Nach vier Jahren Prüfung und zahlreichen Beweisen für verfassungsfeindliche Ziele und Verbindungen zu extremistischen Akteuren wurde nun ein 134-seitiges Gutachten des Verfassungsschutzes vorgestellt.
AfD Sachsen als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes
Nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozess, hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt eingestuft. „Wir sind […] zum Ergebnis gekommen, dass der Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt einzustufen ist“, sagte der LfV-Präsident Dirk-Martin Christian.
Nachweis von rechtsextremistischen Bestrebungen
Nach vier Jahren Prüfung präsentierte Dirk-Martin Christian die Beweise für die rechtsextremistischen Tendenzen der Partei. „Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so der LfV-Präsident. Insbesondere in der Migrationsfrage richte sich der AfD-Landesverband gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde.
Verbindungen zu anderen extremistischen Akteuren
Abgesehen von den inhaltlichen Positionen wies das Landesamt auch auf Verbindungen des AfD-Landesverbandes mit anderen „gesichert extremistischen“ Akteuren hin. Diese Verbindungen hätten sich über den Prüfungszeitraum „weiter verdichtet“.
Der AfD Sachsen galt seit Februar 2021 als sogenannter „Verdachtsfall“. Das nun vorgelegte Gutachten des Verfassungsschutzes umfasst 134 Seiten und markiert das Ende der Prüfung der rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb des sächsischen Landesverbandes der AfD.
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