Angesichts der jüngsten Hochwasser-Schäden in Süddeutschland fordert Christoph Busch, der neu ernannte Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Sein Modell sieht variable Prämien vor, die sich am Risikoprofil der Versicherten und ihren Bemühungen um Hochwasserschutz orientieren.
Appell für Elementarschaden-Pflichtversicherung
Christoph Busch äußerte sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zu seinen Plänen. „Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen spricht sich für die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung aus“, erklärte er. Für Busch muss diese Versicherungspflicht allerdings an Bedingungen geknüpft sein. „Voraussetzung ist, dass sich die Prämien grundsätzlich am versicherten Risiko orientieren.“
Versicherungsbeiträge und Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Moderate Anreize für den Hochwasserschutz seitens der Versicherten könnten durch eine Prämienrabattierung realisiert werden, so Busch, der auch das Bundesumweltministerium berät. Er lehnt einen einheitlichen Versicherungsbeitrag ab, der für alle gilt, da er dazu führt, „dass falsche Anreize gesetzt und eine Umverteilung in die falsche Richtung erreicht wird.“
Kein Vorbild in Frankreich
Busch bezieht sich auch auf die Versicherungspolitik in Frankreich, die er nicht als Vorbild sieht. Seiner Meinung nach sind die Prämien dort „total untertarifiert und wirtschaftlich auf längere Sicht nicht tragfähig“, da sie nicht risikobasiert sind.
Freiwillige Versicherung als Kompromiss?
Als Kompromisslösung könnte eine freiwillige Versicherung in Betracht gezogen werden, die Verbraucher aktiv ablehnen müssen, so Busch. Allerdings fürchtet er, dass sich in diesem Fall maximal 80% versichern würden. Sollte sich herausstellen, dass die restlichen 20% vorwiegend in den am höchsten gefährdeten Zonen liegen, wäre die Allgemeinheit bei der nächsten Hochwasserkatastrophe wieder gezwungen einzuspringen. Busch betont daher, dass präventive Maßnahmen nicht wichtiger seien als ein verpflichtender Versicherungsschutz. „Pflichtversicherung und Hochwasserschutz müssen sich ergänzen.“
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