Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) drängt auf die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Diese Forderung folgt auf die kürzlich erfolgte Einstufung der Partei als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Oberverwaltungsgericht Münster.
Stärkung der wehrhaften Demokratie
Katja Meier, Sachsens Justizministerin, sieht in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster eine Stärkung der wehrhaften Demokratie. Die Entscheidung des Gerichts, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen, bestätigt nach Meiers Ansicht den ernsthaften Anlass zur Sorge um die Verfassung. „Das Urteil stärke unsere wehrhafte Demokratie“, sagte sie dem „Tagesspiegel“.
Prüfung eines Verbotsverfahrens
Meier plädiert nun dafür, dass die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die AfD konkret geprüft werden. Sie schlägt vor, dass die Innenministerkonferenz ähnlich wie beim NPD-Verbotsverfahren eine „Taskforce“ beauftragt. Diese soll Material sammeln, das für einen möglichen Verbotsantrag gegen die AfD von Bedeutung sein könnte.
Taskforce und Gutachten
Nach Meiers Vorschlag soll die besagte „Taskforce“ nach der Sammlung von relevantem Material ein Gutachten erarbeiten. In diesem soll sie die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bewerten. Meier betonte die Wichtigkeit solcher Maßnahmen für den Schutz unserer Demokratie: „Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen“.
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