Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat Bedenken geäußert, dass das von Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber nicht den gewünschten Effekt haben wird. Für diesen Ausblick nennt er die verpflichtende Zuteilung eines Pflichtverteidigers für jeden Abzuschiebenden als Hauptgrund.
Schuster zweifelt an Effektivität des neuen Abschiebegesetzes
Armin Schuster, Sachsens Innenminister von der CDU, geht davon aus, dass das neue Abschiebegesetz, welches kürzlich vom Bundesrat verabschiedet wurde, nicht zur erhofften Steigerung der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber führen wird. „Durch dieses Gesetz werden uns noch stärker die Hände gebunden sein, und wir werden uns noch weiter von der vom Bundeskanzler angekündigten Rückführungsoffensive entfernen“, äußerte er gegenüber der „Bild“.
Die Rolle der Pflichtverteidiger
Schuster kritisiert insbesondere die neue Regelung, dass jeder abzuschiebende Asylbewerber zukünftig einen Pflichtverteidiger erhalten muss. „Mit dieser neuen Gesetzesregelung informiert künftig der Pflichtverteidiger über die Abschiebung, noch bevor die Polizeibeamten ausrücken können.“ So erhalte der Betroffene sein „Zeichen zum Abtauchen“, erklärt der Innenminister.
Abschiebungen scheitern oft an „Abtauchen“ der Betroffenen
Damit werde laut Schuster auch die Verlängerung des Abschiebegewahrsams ad absurdum geführt, da man der Personen „gar nicht habhaft“ werden könne. Schuster sagte, bereits heute würden zwei Drittel der Abschiebungen scheitern, „ein Großteil davon durch das Abtauchen der Betroffenen“. Er zeichnet damit ein düsteres Bild der Abschiebepraxis in Deutschland.
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