Vor der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Mittwoch erwartet die sächsische Landesregierung eine Einigung in der kontroversen Frage rund um die Rundfunkgebühren. Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Conrad Clemens (CDU), betont den Wunsch nach Konsens in allen fünf relevanten Punkten und spricht von ersten Erfolgen hinsichtlich der anstehenden Rundfunkreform.
Rundfunkreform und Finanzierung
Conrad Clemens, Staatsminister für Medien, äußert sich gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern zur geplanten Rundfunkreform. „Geeint sind bisher die Zahl der Hörfunksender, die wegfallen sollen. Hier sprechen wir von 20“, so Clemens. Weiterhin liegt der Fokus auf einer Reduzierung der Intendantengehälter, die zukünftig am Gehalt des Bundeskanzlers gemessen werden sollen. „Auch bei den Gehältern werden wir uns auf eine Orientierung am öffentlichen Dienst einigen. Damit wäre das Gehalt des Bundeskanzlers die oberste Messlatte. Bisher liegen die meisten Intendantengehälter ja deutlich darüber“, bestätigt er.
Moderation der Ausgaben
Clemens‘, der für die sächsische Landesregierung spricht, plant zudem, die Ausgaben für Sportübertragungen zu deckeln. „Was die Sportrechte anbelangt, bin ich sehr optimistisch, dass wir uns darauf einigen können, die bisherigen prozentualen Anteile an den Aufwendungen auch in der Zukunft beizubehalten und nicht mehr zu überschreiten.“ Aktuell investiert die ARD zehn Prozent und das ZDF acht Prozent ihrer Aufwendungen in Sportrechte.
Zukünftige Ausrichtung
Die Neuausrichtung des Rundfunks zielt auf eine stärkere Digitalisierung ab. „Uns eint im Kern das eine Ziel, den Rundfunk attraktiver zu machen. Attraktiver und sparsamer. Wir setzen auf mehr Digitalisierung, damit jüngere Zielgruppen erreicht werden“, so der CDU-Politiker. Auch die Kooperation mit anderen Plattformen wie YouTube, Amazon und Spotify ist erwünscht, um den bisher „zu komplexen“ Plattformstrukturen entgegenzuwirken.
Die Frage nach der genauen Anzahl der Rundfunkorchester und Chöre liegt laut Clemens außerhalb des direkten Einflusses der Rundfunkkommission und wird von den einzelnen Ländern geregelt. Dennoch soll eine Protokollerklärung ausgegeben werden, die eine „Verschlankung des Angebots“ favorisiert.
Über die konkrete Höhe der Rundfunkgebühren und eine mögliche Gebührenerhöhung wird in einem mehrstufigen Verfahren entschieden, das in einer endgültigen Abstimmung der Landtagsabgeordneten mündet. Hierbei sind die Länder allerdings stark gespalten – Bayern und Sachsen-Anhalt sind strikt gegen eine Erhöhung, während Hamburg und Baden-Württemberg für eine Erhöhung stimmen möchten.
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