Sachsen-Anhalts Bildungsministerium plant eine bedeutende Änderung im Schulgesetz: Die Dauer von Schulverweisen soll von bisher fünf auf bis zu 20 Unterrichtstage ausgeweitet werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Schulen und Behörden bei schwerwiegenden Vorfällen genügend Zeit zu geben, um notwendige pädagogische Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Geplante Gesetzesänderung
Eva Feußner (CDU) nennt als Bildungsministerin von Sachsen-Anhalt in der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) den Grund für die geplante Änderung ein „aus der Schulpraxis vorgetragenes Anliegen“. Das Ministerium erklärte, dass Schulen und Behörden bei schwerwiegenden Vorfällen wie Mobbing oder Gewalt die nötige Zeit erhalten sollten, um angemessen zu reagieren. Der Schutz von Personen und die ungestörte Unterrichtsarbeit stehen hierbei im Fokus der Überlegungen.
Aktuelle Praxis und Herausforderungen
Das bestehende Schulgesetz erlaubt bereits heute den Unterrichtsausschluss von Schülern, wenn nur so der Schutz von Personen und die ordnungsgemäße Unterrichtsarbeit gewährleistet werden können. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zum Einsatz kommen, wenn regulärer Unterricht durch ständiges Stören oder Bedrohungen zwischen Schülern unmöglich wird.
Statistische Entwicklung
In den letzten Jahren ist die Anzahl der fünftägigen Schulverweise in Sachsen-Anhalt gestiegen. Während in den Jahren 2021/22 insgesamt 359 solcher Strafen verhängt wurden, stieg die Zahl im Schuljahr 2023/24 bereits auf 525. Besonders häufig wenden Sekundarschulen dieses Mittel an, die im vergangenen Schuljahr 199 solcher Fälle verzeichneten. Auch Förderschulen wiesen mit 151 Verweisen vergleichbar hohe Zahlen auf.
✨ durch KI bearbeitet, .