Die Anzahl befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund steigt, trotz landesweit fehlender Fachkräfte, weiterhin an. Dies wurde durch die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der linken Abgeordneten Susanne Ferschl bekannt.
Erhöhter Anteil befristeter Arbeitsverträge
Laut Berichten der „Rheinischen Post“ hat die Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl das Bundesarbeitsministerium nach der Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge gefragt. Aus der Antwort des Ministeriums ging hervor, dass der Anteil dieser Verträge von 55,7 Prozent im Jahr 2021 auf 56,5 Prozent im Jahr 2023 gestiegen ist.
Verhältnis in Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst
Besonders bemerkenswert war der hohe Anteil von befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund in der Privatwirtschaft im Jahr 2023. Von der Gesamtzahl befristeter Verträge machten diese 71,8 Prozent aus, im Vergleich zu 69,2 Prozent im Vorjahr. Im Gegensatz dazu sank der Anteil im öffentlichen Dienst von 33,3 Prozent im Jahr 2021 auf 23,2 Prozent im Jahr 2023.
Stagnation und Zunahme
Die Anzahl neuer Arbeitsverträge, die ohne sachliche Gründe befristet wurden, stagnierte hingegen. 2023 wurden 63,2 Prozent aller neuen befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund abgeschlossen, während es im Jahr 2021 geringfügig mehr waren. Insgesamt stieg die Anzahl der ohne sachlichen Grund befristeten Neueinstellungen um etwa 50.000 auf 665.000 im Jahr 2023.
Reaktionen auf die Zahlen
Die Linken-Politikerin Ferschl äußerte sich zu den Ergebnissen mit den Worten: „Der Anteil sachgrundlos befristeter Beschäftigung nimmt wieder zu. Das ist eine schlechte Nachricht, denn befristete Arbeitsverhältnisse sind mit niedrigeren Löhnen, mieseren Arbeitsbedingungen und mehr Unsicherheit für die Beschäftigten verbunden.“ Sie forderte außerdem: „Die positiven Entwicklungen im öffentlichen Dienst werden gänzlich von den steigenden Befristungen in der Privatwirtschaft ausgeglichen. Das Versprechen im Koalitionsvertrag, nur beim Bund als Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung zu bekämpfen, greift zu kurz. Die sachgrundlose Befristung ist ersatzlos zu streichen.“
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