HASEPOST
 
HASEPOST

Rückhalt im Europäischen Parlament für Recht auf Abtreibung

Die Forderung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen, erhält Zustimmung von den Fraktionsvorsitzenden der Liberalen und Grünen im Europäischen Parlament. Sie betonen die Bedeutung von Frauenrechten und körperlicher Selbstbestimmung, welche nicht von politischen Mehrheiten abhängen dürfen.

Unterstützung für Macrons Vorstoß

Der französische Präsident Emmanuel Macron fordert, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Dieser Vorschlag findet im Europäischen Parlament Rückhalt bei den Fraktionsvorsitzenden der Liberalen und Grünen.

Terry Reintke, Fraktionschefin der Grünen, unterstützt den Vorschlag und betonte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben): „Das Recht auf sicheren Schwangerschaftsabbruch gehört als Grundrecht in die EU-Charta. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Frauen darf nicht von politischen Mehrheiten abhängen.“

Verteidigung der Frauenrechte

Auch die Vorsitzende der Liberalen, Valérie Hayer, bekundet ihre Unterstützung für Macrons Initiative. Sie warnte vor den Versuchen der radikalen Rechten, ihre reaktionäre Agenda durchzusetzen, und fordert eine entschlossene Haltung für Frauenrechte.

„Während die radikale Rechte hart daran arbeitet, neue Wege zu finden, um ihre reaktionäre Agenda durchzusetzen, müssen wir in einer wirklich liberalen Gesellschaft entschlossener denn je für die Rechte der Frauen eintreten“, sagte sie dem RND. „Das Recht auf Abtreibung muss in die EU-Grundrechtecharta verankert werden, denn Frauenrechte dürfen wir niemals den Populisten überlassen.“

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion