Im Zuge des öffentlichen Interesses am Inhalt der Pandemie-Krisenstabsprotokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI), wurden diese weitestgehend ungeschwärzt zur Verfügung gestellt. Eine Überprüfung aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ermöglichte die Herausgabe mit Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschlussgründe.
Veröffentlichung der RKI-Protokolle
Die Protokolle des RKI wurden unter Berücksichtigung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im April 2023 teilweise unkenntlich gemacht und zur Verfügung gestellt. „Man tue das aufgrund des öffentlichen Interesses am Inhalt“, so das RKI. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes.
Zu den Ausschlussgründen, die die Herausgabe bestimmter Informationen verhindern, zählen unter anderem der Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit oder internationalen Beziehungen. Die Protokolle wurden vor der Herausgabe im April 2023 entsprechend auf diese Aspekte geprüft.
Nochmalige Überprüfung der Protokolle
Nach einer erneuten Überprüfung der Protokolle und Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren wurden sie nun größtenteils ungeschwärzt veröffentlicht. „Nun wurden die Protokolle noch einmal daraufhin überprüft, welche zwingenden Ausschlussgründe nach dem IFG weiterhin vorliegen“, teilte das RKI mit. In der jetzt veröffentlichten Fassung wurden nur noch personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter geschwärzt.
Inhalt der Protokolle
Die jetzt zur Verfügung gestellten Protokolle, die mehr als 2.500 Seiten umfassen, betreffen den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021. Sie spiegeln den offenen wissenschaftlichen Diskurs wider, der verschiedene Perspektiven thematisiert und abwägt. „Einzelne Äußerungen im Rahmen solcher Diskussionen stellen nicht zwangsläufig eine abgestimmte Position des RKI dar und sind ohne Kenntnis der Zusammenhänge nicht immer verständlich“, erklärt das Institut.
Rechtliche Durchsetzung und weitere Pläne
Das Online-Portal „Multipolar“ hatte die Freigabe der Protokolle von den Krisenstabssitzungen des RKI vor Gericht erzwungen. Im Anschluss entbrannte eine Debatte über eine mögliche externe Einflussnahme. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits vor zwei Monaten angekündigt, die Protokolle „weitestgehend“ entschwärzen zu wollen. Die verbleibenden Protokolle bis zum Ende der Sitzungen im Juli 2023 sollen nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung „so schnell wie möglich“ durch das RKI veröffentlicht werden.
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