Die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Bekämpfung von Geldwäsche stoßen auf scharfe Kritik aus dem Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei. Sie bezeichnen das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) als unzureichend und kritisieren, dass es kaum einen Mehrwert für die Kriminalitätsbekämpfung bietet.
Kritik am Gesetzesentwurf
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, äußerte gegenüber der „Welt“: „Von dem hochgesteckten politischen Ziel, den Weg für eine verwaltungsrechtliche Einziehung verdächtiger Vermögenswerte abseits des Strafrechts zu ebnen, ist nicht viel übrig geblieben“. In den Augen des Richterbundes erhalten die Ermittler mit dem VVBG „ein eher stumpfes Schwert“.
Doubt bei der Polizei
Auch bei der Gewerkschaft der Polizei wird der Inhalt des Referentenentwurfs kritisch bewertet. Frank Buckenhofer, Vorsitzender der zuständigen Bezirksgruppe Zoll, hält den Entwurf für „kaum tauglich bis untauglich, die Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen“. Der Gesetz werde einige Erfolge bringen, aber keinen Mehrwert für die deutsche Sicherheitsarchitektur.
Zoll- und Finanzgewerkschaft enttäuscht
Ähnlich sieht dies auch Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ): „Wir hätten uns mehr erwartet als diese durch das Bundesjustizministerium weichgespülte Fassung, die als zahnloser Tiger erscheint“, sagte er. Er befürchtet einen großen Mehraufwand für die Fahnder des Zolls sowie die Staatsanwaltschaften.
Kritik von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU)
Auch Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) kritisiert ein Gesetz, das die Mitwirkung von Verdächtigen am rechtsstaatlichen Abschöpfen ihres Vermögens voraussetzt, als „lebenspraktisch betrachtet fast nach Humor“. Ihm zufolge benötigt Deutschland eine „echte Beweislastumkehr“, bei der Verdächtige erklären müssen, wie sie ohne legales Einkommen hochwertige Güter finanzieren.
Anpassungsbedarf eingeräumt
Im Finanzministerium räumte man indessen Anpassungsbedarf an dem Entwurf ein. Das Ziel sei es, „im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen gemeinsam einen Entwurf zu erarbeiten, der die von der Praxis aufgeworfenen Probleme adressiert“, so eine Mitteilung des Ministeriums.
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