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Startseite Deutschland & die WeltRichterbund kritisiert Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten
Deutschland & die Welt

Richterbund kritisiert Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. April 2024
Foto: dts
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Der Deutsche Richterbund übt Kritik am Gesetzentwurf zur Regulierung von V-Leuten bei der Polizei, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Der Bund betont, dass die strikten Auflagen des Gesetzes den Einsatz erschweren und sogar verhindern könnten, wodurch das Risiko einer Enttarnung steigen und wichtige Strafverfolgungen behindert würden.

Kritik an geplanten Einschränkungen

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, äußerte sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ kritisch über den vom Bundeskabinett gebilligten Entwurf. „Die restriktiven Gesetzespläne der Bundesregierung für den Einsatz von Vertrauenspersonen schießen deutlich über das erklärte Ziel hinaus, die bewährten und höchstrichterlich anerkannten Regeln für Einsätze gesetzlich zu verankern“, sagte er. Weiterhin kritisierte er die „realitätsfernen Anforderungen an Vertrauenspersonen und ausufernde Dokumentationspflichten“, die den Einsatz deutlich erschweren könnten.

Risiko der Enttarnung und die Gefahr für Strafverfolgung

Nach Rebehns Ansicht besteht durch die geplanten Änderungen die Gefahr, dass Vertrauenspersonen enttarnt werden und künftig ihre Zusammenarbeit einstellen könnten. „Im Bemühen um Transparenz gerate die staatliche Aufgabe einer effektiven Strafverfolgung aus dem Blick,“ warnte er. „Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen sind unverzichtbar, um in abgeschotteten Milieus der Organisierten Kriminalität oder des Extremismus schwerwiegende Straftaten aufklären zu können.“

Geplante Regulierungen und ihre Auswirkungen

Der Gesetzentwurf zur Regulierung des Einsatzes von V-Leuten bei der Polizei wurde von Marco Buschmann (FDP), dem Bundesjustizminister, vorgelegt. Gemäß diesem dürften V-Leute ihren Lebensunterhalt nicht mit den Honoraren des Staates bestreiten, Minderjährige dürften nicht angeworben werden, und bei einer Aktivität von über fünf Jahren müsste die zuständige Behörde einen besonderen Grund für die weitere Zusammenarbeit angeben. Sollte die Vertrauensperson straffällig werden oder falsche Angaben machen, würde die Zusammenarbeit beendet werden. Diese strengen Auflagen könnten allerdings, laut dem Deutschen Richterbund, den Einsatz von V-Leuten erheblich erschweren.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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