Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich für eine klare Positionierung der Ampel-Koalition in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Trotz Widerstands in der juristischen Landschaft sieht der DRB dabei eine Notwendigkeit für die erfolgreiche Aufklärung schwerer Internet-Straftaten.
DRB setzt sich für die Vorratsdatenspeicherung ein
Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des DRB, forderte die Ampel-Koalition auf, ihren “ritualisierten Streit um eine IP-Adressen-Speicherung zur Verfolgung schwerer Straftaten endlich beizulegen”. Er fügte hinzu, gute Regierungspolitik zeichne sich nicht dadurch aus, stur auf dem eigenen Standpunkt zu bestehen, sondern kluge Kompromisse im Interesse der Bürger zu finden. Rebehn äußerte sich im Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”.
Europäischer Gerichtshof ebnet Weg für begrenzte Speicherung
Rebehn betonte, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits eine europarechtskonforme Regelung für eine eng begrenzte Mindestspeicherung von IP-Adressen vorgestellt habe. “Diesen Kompromissweg sollte die Ampel jetzt beschreiten und eine rechtsstaatlich eingehegte, auf vier Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern auf den Weg bringen”, sagte er.
Notwendigkeit bei Internet-Straftaten
Bei Internet-Straftaten, insbesondere bei Kinderpornografie, sei die IP-Adresse häufig der einzige oder der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige ausfindig zu machen und potenzielle Opfer zu befreien. Ohne die Möglichkeit einer verlässlichen Zuordnung von IP-Adressen zu den Anschlussinhabern, würden Ermittlungen häufig ins Leere laufen, mahnte der DRB-Geschäftsführer.
Quick-Freeze-Verfahren keine Alternative
Nancy Faeser (SPD), die Bundesinnenministerin, befürwortet ebenfalls die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Rebehn kritisierte das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, auf das die FDP beharrt, als keine gleichwertige Alternative zur Vorratsdatenspeicherung.
EuGH-Urteil und kommende Bundesratssitzung
Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung wurden hauptsächlich aufgrund der Rechtsprechung des EuGH geäußert. Doch in einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der EuGH die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung weniger schwerer Straftaten zugelassen. Im Bundesrat soll am Freitag ein hessischer Vorschlag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen diskutiert werden.
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