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Startseite Deutschland & die WeltRichterbund fordert Reform des Cannabis-Gesetzes dringend an
Deutschland & die Welt

Richterbund fordert Reform des Cannabis-Gesetzes dringend an

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 31. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 31. März 2025
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Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert die neue Bundesregierung auf, das Cannabis-Gesetz zu überarbeiten. Kritikpunkte sind insbesondere die Erschwernis der Strafverfolgung und das Entstehen von Schlupflöchern für organisierte Kriminalität.

Forderung nach Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, äußerte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern deutliche Kritik an der aktuellen Gesetzeslage: „Die neue Bundesregierung wäre gut beraten, die Praxiserfahrungen rasch aufzugreifen und das Cannabis-Gesetz zumindest so zu überarbeiten, dass es die Strafverfolgung nicht länger erschwert und keine Schlupflöcher für organisierte Kriminelle lässt.“ Diese Bemerkungen spiegeln die Sorge wider, dass die Hoffnung, die Justiz durch das Gesetz zu entlasten, nicht erfüllt wurde.

Kritik an der Justizentlastung

Der DRB sieht keine spürbare Entlastung der Justiz durch die Cannabisfreigabe. „Eine spürbare Entlastung der Justiz ist bislang nicht eingetreten und auch mittelfristig kaum zu erwarten“, kritisierte Rebehn. Das Gesetz sei voller Widersprüche und Unklarheiten, was zahlreiche neue Bußgeldtatbestände eingeführt habe. Diese führten zu neuen Zweifels- und Streitfragen, die in den Gerichten zu klären seien. Der DRB bemängelt zudem, dass die Eindämmung des Schwarzmarkts nicht gelang. „Zudem befeuert die Neuregelung die Cannabis-Nachfrage auf dem Schwarzmarkt, auch weil die für den Gelegenheitskonsum freigegebenen Mengen deutlich zu groß sind.“

Herausforderungen für die Justiz

Laut Sven Rebehn sind der Justiz oft die Hände gebunden. Er führt aus: „Während die Begleitkriminalität floriert, legt das Gesetz den Strafverfolgern einige Steine in den Weg.“ Die Ermittlungsbefugnisse bei Cannabis-Straftaten seien teilweise eingeschränkt, was dazu führe, dass selbst der Handel mit großen Mengen an Cannabisprodukten unter Umständen nicht aufgedeckt werden könne. Ein weiterer Kritikpunkt sind die verkürzten Verjährungsfristen, die nach Ansicht des DRB unangemessen sind.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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