Vor einer Debatte im Bundestag am Donnerstag begrüßt der Deutsche Richterbund (DRB) die geplante Anpassung der Mindeststrafen bei der Verbreitung von Kinderpornographie. Der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn betont, dass zur Korrektur der gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen aus dem Jahr 2021 dringender Handlungsbedarf besteht.
DRB unterstützt geplante Strafrechtsreform
Sven Rebehn , Bundesgeschäftsführer des DRB, begrüßt die von der Ampelkoalition geplante Reform. In einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte er: „Es ist höchste Zeit, dass die Ampelkoalition die Hilferufe aus der Justiz und von Betroffenen aufgreift und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornographie aus dem Jahr 2021 jetzt korrigiert.“ Die zuvor eingeführten Verschärfungen seien „gegen den Rat aller Experten“ zustande gekommen, deren Bedenken sich nun „voll bestätigt“ hätten.
Strafbarkeit von Unbeteiligten soll verhindert werden
Die Kritik bezieht sich insbesondere auf Fälle, in denen unbeabsichtigt Unbeteiligte wie Eltern und Lehrer sich strafbar machen. Rebehn führte weiter aus: „Es häufen sich die Beispiele, bei denen Eltern und Lehrer eigentlich nur Schulleitungen auf Kinderpornografie hinweisen wollten – und sich dabei selbst strafbar machten.“
Bundestag stimmt über Reform ab
Die Abstimmung über die Reform der Strafen beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie findet am Donnerstag im Deutschen Bundestag statt. Die Sanktionen für entsprechende Handlungen waren zuvor im Jahr 2021 spürbar verschärft worden, was zu der ungewollten Problematik geführt hatte. Mit der angestrebten Reform soll den Staatsanwaltschaften und Gerichten wieder ein Spielraum eingeräumt werden, Verfahren einzustellen, wenn erkennbar nur auf die entsprechenden Fotos hingewiesen wurde.
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