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Reul fordert schnellen Rechtsrahmen für Verkehrsdatenspeicherung

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), plädiert für einen baldigen Rechtsrahmen für die Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland. Er äußert sich dazu positiv gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” und betont die Wichtigkeit, dass es bei Fragen der inneren Sicherheit nicht zum Stillstand kommt.

Mehrheit für Verkehrsdatenspeicherung im Bundestag

Herbert Reul sieht trotz des Scheiterns der Ampelkoalition in Berlin eine klare Mehrheit für die Verkehrsdatenspeicherung im Bundestag. Er weist darauf hin, dass Bundesländer, die von CDU und Grünen gemeinsam regiert werden, nach dem Terroranschlag von Solingen eine entsprechende Bundesratsinitiative erreicht haben könnten. “Wir werden jedenfalls nicht lockerlassen”, sagt Reul.

Grüne ändern ihre Meinung

Den Wandel der Grünen hinsichtlich der Verkehrsdatenspeicherung führt der Innenminister auf die Kindesmissbrauchsfälle wie in Lügde und Bergisch Gladbach zurück. “Ich war in der Sache schon lange im vertrauensvollen Gespräch mit den Grünen, auch als sie in Nordrhein-Westfalen noch in der Opposition waren”, erzählt Reul gegenüber der FAS.

Kritik am “Quick Freeze”-Verfahren

Das vom bisherigen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bevorzugte “Quick Freeze”-Verfahren wird von Reul als untauglich bezeichnet. “Jeder, der sich fachlich damit beschäftigt, weiß, dass es sich um Etikettenschwindel handelt”, kritisiert er. Reul argumentiert, dass das Verfahren keinen Nutzen habe, wenn es um Straftaten ginge, deren Verläufe nachgewiesen werden müssten. “Der Ermittlungserfolg im Kampf gegen Terrorismus und Kindesmissbrauch oder auch bei der organisierten Kriminalität darf aber nicht vom Zufall abhängen”, betont Reul.

Die von Kritikern angeführte Rechtsunsicherheit bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten besteht nach Reul nicht mehr. Er beruft sich auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs von 2022 und dieses Jahr, die die Angelegenheit klären. Reul zufolge hat das Gericht die unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen und ihnen zuzuordnender Identitätsdaten nun erweitert und auch zur Bekämpfung von Straftaten im Allgemeinen geöffnet. “Wir sind uns mit den Grünen einig, dass es höchste Zeit ist, den Rechtsrahmen nach strengen rechtsstaatlichen Maßgaben auszuschöpfen”, bekräftigt Reul.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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