Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Dabei hat der durchschnittliche Besteuerungsanteil seit 2015 um 13 Prozentpunkte zugenommen, wodurch 68 Prozent der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften zählten.
Entwicklung der Rentenerhöhungen und Besteuerungsanteile
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren dies 0,6 Prozent oder 121.000 Rentenempfänger mehr als im Vorjahr. Die gezahlten Renten stiegen im gleichen Zeitraum um 4,9 Prozent oder 17,7 Milliarden Euro. „68 Prozent der Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Milliarden Euro)“, so Destatis, und ergänzt, dass der durchschnittliche Besteuerungsanteil seit 2015 um 13 Prozentpunkte gestiegen ist.
Änderungen in der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz von 2005
Der Anstieg des Besteuerungsanteils ist auf die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005 zurückzuführen. Kernelement ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Dadurch werden Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat die Übergangsphase von 2040 bis 2058 verlängert. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente ist, hängt vom Rentenbeginn ab: Je später die Rente beginnt, desto höher der besteuerte Anteil. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch Rentenerhöhungen, da diese vollständig steuerpflichtig sind.
Besteuerung der Renten
Trotz der Besteuerung bleiben viele Renten steuerfrei, da der steuerpflichtige Teil nach Abzügen oft unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Wie viele Rentner 2023 Einkommensteuer zahlen müssen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Die aktuellsten Informationen zur Rentenbesteuerung sind für das Jahr 2020 verfügbar. Damals mussten etwa 40 Prozent oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte (gesetzliche, private oder betriebliche) entrichten, was im Vergleich zu 2019 einen Anstieg um 2,7 Prozentpunkte oder 636.000 Personen bedeutete.
Zusätzliche Einkünfte bei Rentnern
Laut Bundesamt hatten im Jahr 2020 82 Prozent der steuerpflichtigen Rentenempfänger – darunter auch Hinterbliebene und Kinder – neben der Rente weitere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren können auch die Einkünfte des Partners für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
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