Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert mehr Unterstützung im Bundestag für zwei Anträge, die ein Verbotsverfahren gegen die AfD anstreben. Beide Anträge zielen darauf ab, ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten, wobei einer von verschiedenen Fraktionen und der andere von den Grünen eingebracht wurde.
Zwei Anträge mit dem gleichen Ziel
Renate Künast, Grünen-Abgeordnete und eine der Unterstützerinnen des Vorstoßes, betont die Wichtigkeit der Unterstützung im Bundestag. “Wichtig ist zunächst: Beide Anträge haben das gleiche Ziel”, sagte sie der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe). Der Fokus liege darauf, wie viele Abgeordnete bislang noch keinen der beiden Anträge unterstützen. Künast merkte an, dass dies sich ändern müsse, um ein solches Verfahren erfolgreich anzustoßen.
Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren
Künast erklärte weiter, dass eine gründliche Vorbereitung und rechtssichere Beweise essenziell seien. “Verfassungsfeindlichkeit ist juristisch nicht gleich Verfassungswidrigkeit”, betonte sie gegenüber der “Rheinischen Post”. Ein erfolgreiches Verbotsverfahren setze eine gut durchdachte Prozessstrategie voraus. Daher sei es notwendig, die Anträge sorgfältig vorzubereiten und die juristischen Grundlagen genau zu prüfen.
Parlamentarische Verfahren
Derzeit befinden sich zwei Anträge in der Diskussion. Ein Antrag, der von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen, darunter der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, eingebracht wurde, fordert direkt die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Ein weiterer Antrag, der von Grünen-Abgeordneten um Künast unterstützt wird, verfolgt ein mehrstufiges Vorgehen.
Künast äußerte sich zu den Chancen der Anträge: “Aktuell kommt es darauf an, ob der andere Antrag dem Bundestagsplenum vorgelegt wird. Uns stünden dafür bisher Wartefristen im Weg.” Sie bleibt jedoch optimistisch und ist gespannt, wie sich die beiden Anträge im parlamentarischen Verfahren entwickeln werden.
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