Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird durch eine Rekordzahl an Neubürgern geprägt sein, die zum ersten Mal an einer deutschen Wahl teilnehmen können. Wie das Magazin „Focus“ unter Berufung auf eine Abfrage bei allen 16 Bundesländern berichtet, sind die Zahlen der Einbürgerungen seit der Bundestagswahl im Jahr 2021 kontinuierlich gestiegen.
Rekordzahlen in den bevölkerungsreichsten Bundesländern
Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland, verzeichnete einen starken Anstieg der Einbürgerungen. Demnach wurden im Jahr 2021 insgesamt 29.250 Personen eingebürgert, während diese Zahl im Jahr 2022 auf 40.824 anstieg und im folgenden Jahr sogar auf 51.187 Menschen. Bei der kommenden Bundestagswahl werden somit über 121.261 mehr Neubürger wählen gehen können als noch 2021.
Ähnlich verhält es sich in Baden-Württemberg, wo die Zahl der Einbürgerungen von 17.304 im Jahr 2021 auf 22.745 im Jahr 2023 angestiegen ist. Somit werden am 23. Februar 2025 in Baden-Württemberg über 61.020 Neubürger wählen gehen können.
Reform des Einbürgerungsrechts führt zu deutlichem Zuwachs in Berlin
Die Bundeshauptstadt Berlin verzeichnete den wohl größten Zuwachs an Neubürgern. Im Jahr 2021 wurden dort 7.820 Ausländer eingebürgert, während es im Folgejahr 8.875 und im Jahr 2023 9.041 waren. Allein in diesem Jahr erhielten schließlich 16.470 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft. Größtenteils erfolgten diese Einbürgerungen zwischen Juni und Oktober 2024, also nach der Inkraftsetzung des neuen Einbürgerungsrechts, welches die Einbürgerung bereits nach fünf statt zuvor acht Jahren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.
Auch kleinere Bundesländer verzeichnen Zuwachs
Auch kleinere Bundesländer wie das Saarland und Hamburg meldeten eine gestiegene Zahl von Einbürgerungen. Im Saarland stieg die Zahl von 837 im Jahr 2021 auf 2.348 im Jahr 2023 an. Bis zur Bundestagswahl 2025 können dort somit über 4.879 Neubürger wählen. In Hamburg gab es einen ähnlichen Zuwachs, was bedeutet, dass dort mindestens 25.366 mehr Neubürger an der kommenden Bundestagswahl teilnehmen können.
Laut Statistischem Bundesamt wurden in ganz Deutschland zwischen 2021 und 2023 mehr als 500.000 Menschen eingebürgert, die nun bei der anstehenden Bundestagswahl wählen können. „Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunden ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vollbracht“, erklärte Martin Manzel, Fachanwalt für Migrationsrecht, dem Magazin. „Jeder neue deutsche Staatsbürger darf ab dann alle deutschen Rechte geltend machen, die einem Staatsbürger zustehen, unter anderem auch das Recht zu wählen und gewählt zu werden.“
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