Die Rekrutierung minderjähriger Soldaten durch die Bundeswehr hat im Jahr 2023 ein Rekordhoch erreicht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Ali Al-Dailami (BSW) hervor, und wirft erneut Fragen zur umstrittenen Praxis der Einstellung von 17-Jährigen auf.
Zahl der Minderjährigen bei der Bundeswehr steigt
Ali Al-Dailami vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hinterfragte die wachsende Anzahl von Minderjährigen in der Bundeswehr. Aus seiner Anfrage geht hervor, dass von den 18.802 Soldaten, die 2023 ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten haben, 1.996 erst 17 Jahre alt waren. Dies entspricht 10,6 Prozent aller neu eingestellten Soldaten und stellt den höchsten Anteil seit Beginn der Erfassung 2011 dar.
Einstellung Minderjähriger: Eine umstrittene Praxis
Die Einstellung minderjähriger Soldaten bei der Bundeswehr ist seit Jahren umstritten. Ein Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention legt eigentlich ein Mindestalter von 18 Jahren für Mitglieder der Streitkräfte fest. Die Bundeswehr nutzt jedoch wie einige wenige andere der 173 Vertragsstaaten eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, 17-Jährige zu Ausbildungszwecken zu rekrutieren – wenn die Eltern zustimmen.
Änderungen in Aussicht
Die Ampel-Koalition plante, diese Praxis mit dem Wunsch zu ändern, dass „Ausbildung und Dienst an der Waffe“ volljährigen Soldaten vorbehalten bleiben sollte. Eva Högl (SPD), die Wehrbeauftragte, hatte sich bereits im vergangenen Jahr für ein neues Verfahren ausgesprochen und erklärt, dass die Bundeswehr auf das Potenzial 17-jähriger Schulabgänger angewiesen sei, diese aber „mit Blick auf ihre seelische und körperliche Gesundheit besonders schützen“ müsse.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums bestätigte, dass der Gebrauch der Waffe bei 17-Jährigen nur auf die Ausbildung beschränkt und streng überwacht werde. Sie deutete auch mögliche Änderungen an. Sie sagte, es gebe derzeit interne Untersuchungen, diese Praxis in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag zu ändern. „Die internen Abstimmungen zur komplexen Änderung der Verfahren dauern an“, so die Sprecherin. Die Ausbildung von 17-Jährigen wird nach dem aktuell geltenden Verfahren fortgesetzt, bis die Änderungen in Kraft treten.
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