Die Zahl der Anzeigen wegen Politikerbeleidigungen ist im Jahr 2025 deutlich gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Vor dem Hintergrund konkreter Ermittlungsfälle fordern Spitzenpolitiker mehrerer Parteien sowie Rechtsexperten eine grundlegende Reform des einschlägigen Strafrechtsparagrafen. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie weit der strafrechtliche Schutz von Politikern reichen soll und wo die Grenze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit verläuft.
Rekordwert bei Anzeigen nach Paragraf 188 StGB
Die Zahl der Anzeigen wegen sogenannter Politikerbeleidigungen hat laut Bundeskriminalamt einen neuen Allzeitrekord erreicht. Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) gingen im Jahr 2025 insgesamt 6.246 Meldungen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ein, der Schmähungen gegen Politiker betrifft. Das teilte eine Sprecherin des Bundeskriminalamtes dem "Stern" mit.
Den Angaben zufolge ist das ein Anstieg von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2024 ermittelte die Polizei noch in rund 4.439 Fällen wegen Verstößen gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches. 2023 waren es mit 2.598 Verstößen deutlich weniger, 2022 lag die Zahl nur bei 1.404 gemeldeten Verstößen.
Debatte nach Ermittlungen wegen Bezeichnung „Pinocchio“
Auslöser für die Zuspitzung der Debatte ist ein aktueller Fall: Ein Rentner hatte Post von der Polizei bekommen, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) "Pinocchio" genannt hatte. Vor diesem Hintergrund mehren sich Forderungen nach einer Reform des Paragrafen 188.
Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident von Hessen, sagte dem "Stern": "Menschen, die sich für ein politisches Amt entscheiden, stehen stärker im öffentlichen Fokus als andere." Deshalb müssten Berufspolitiker "zugespitzte, manchmal polemische Äußerungen und auch Beleidigungen bis zu einem bestimmten Grad hinnehmen". Auch das gehöre zu einer lebendigen Demokratie. "Die Grenze des Erträglichen ist dort erreicht, wo aus Worten Bedrohungen werden." Besonders schlimm sei das Einschüchtern ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, sagte Rhein.
Jan van Aken, Linken-Chef, warnt im "Stern": "Wenn die Menschen nicht mehr wissen, ob ihre Aussage als Kritik durchgeht oder schon eine Beleidigung darstellt, läuft das auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus." Politiker mit hohen Posten hätten viele Vorteile im Leben – der "Sonderschutz vor Beleidigungen" sei einer mehr, so van Aken.
Juristische Kritik und Reformforderungen aus der Union
Die Strafrechtsprofessorin und sächsische Verfassungsrichterin Elisa Hoven fordert laut "Stern" eine Einschränkung des Paragrafen auf Kommunalpolitiker. Für Abgeordnete oder den Bundeskanzler sollen nur in schwersten Fällen Sonderregeln gelten, etwa bei Rassismus. "Darüber hinaus sind sie wie jeder andere Bürger vor Beleidigungen geschützt", sagte Hoven. Sie warnt: "Es droht Selbstzensur aus Sorge vor überzogener Strafverfolgung."
Bereits im Januar hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn eine Reform des Paragrafen gefordert. Dem schließt sich nun ein CDU-Abgeordneter an. Christoph Ploß sagte dem "Stern": "Die Gesetze waren gut gemeint, aber haben leider das Gegenteil bewirkt." Die jetzige Regelung leiste radikalen Kräften Vorschub. Auch er sei für eine grundlegende Reform.
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