Am Mittwoch hat die Bundesregierung einen Regelungsvorschlag für Verschärfungen im Ausweisungsrecht beschlossen. Künftig sollen Ausländer, die terroristische Straftaten billigen, begrüßen oder verherrlichen, leichter ausgewiesen und im Anschluss abgeschoben werden können.
Verschärfungen im Ausweisungsrecht
Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Verschärfung des Ausweisungsrechts vorgelegt. „Für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse soll künftig anders als bisher bereits ein einzelner billigender Kommentar für eine terroristische Straftat ausreichen“, erklärt das Innenministerium. Eine neue Fallgruppe für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse wird eingeführt, wenn der Straftatbestand der Belohnung und Billigung von Straftaten verwirklicht ist. Für diese Regelung ist nicht zwingend eine strafgerichtliche Verurteilung erforderlich. Der Regelungsvorschlag soll durch die Koalitionsfraktionen in einem laufenden Gesetzgebungsvorhaben rasch beschlossen werden.
Bundesinnenministerin Faeser zur neuen Regelung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) rechtfertigt den Beschluss mit der aktuellen Lage in Deutschland. „Auch in Deutschland wurden die Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, erklärt sie. Nach ihren Worten ist es „genauso menschenverachtend“, wie die tödliche Messerattacke auf den Polizeibeamten Rouven Laur in Mannheim in den Sozialen Medien verherrlicht wurde.
Nach Faeser muss Deutschland nicht nur eine konsequente Strafverfolgung betreiben, sondern auch schärfere ausländerrechtliche Instrumente schaffen. „Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“
Vizekanzler Habeck verteidigt die Maßnahme
Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) verteidigt die Maßnahme gegen Kritik. „Wer die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt und furchtbare Morde feiert, hat sein Recht zu bleiben verwirkt“, argumentiert er. „Wer terroristische Taten billigt und für sie wirbt, muss gehen.“ Für Habeck stellt dies ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse des Staates dar. Er betont: „Der Islam gehört zu Deutschland, der Islamismus nicht.“
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