Die Bundesregierung plant, Asylentscheidungen an Flughäfen und Häfen innerhalb von acht Wochen zu treffen. Der Vorschlag, der Teil der Umsetzung der EU-Asylreform in deutsches Recht ist, wird laut “Spiegel” Berichten derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt.
Pläne zur Umsetzung der EU-Asylreform
Ziel ist es, die EU-Asylreform (“GEAS”) in deutsches Recht umzusetzen. Besonders betrifft dies Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent in Europa. Die Pläne sollen noch in diesem Herbst vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat in diesem Zusammenhang die EU-Kommission darum gebeten, diesen Teil der Reform in Deutschland vorab umsetzen zu können. Laut “Spiegel” hat die Kommission hierfür Zustimmung signalisiert.
Regelungen für Flug- und Schiffsreisende
Die Pläne sehen neue Regelungen für Menschen vor, die mit dem Flugzeug oder Schiff nach Deutschland kommen. Betreiber von Flughäfen und Häfen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Unterkünfte auf ihren Geländen bereitzustellen. Die Kosten für Unterbringung und Versorgung sollen die Bundesländer tragen und der Bund ist für die Verfahren zuständig.
Mögliche Konsequenzen der neuen Regelungen
Nach einer positiven Asylentscheidung können die Unterkünfte zur Einreise verlassen werden. Bei einer Ablehnung soll ein “Rückkehrgrenzverfahren” innerhalb von zwölf Wochen folgen. Die Antragsteller können jederzeit in ihr Herkunftsland zurückkehren, so die Formulierung in den Gesetzesentwürfen.
Die vorgesehenen Schnellverfahren könnten zehntausende Menschen betreffen. Länder, deren Bürger in der EU eine Schutzquote von weniger als 20 Prozent aufweisen, sind unter anderem die Türkei, Pakistan, der Libanon und zahlreiche afrikanische Staaten.
Trotz der Schnellverfahren sollen laut Entwurf Schutzanträge individuell geprüft werden. Weiterhin bleibt der Zugang zu rechtlichem Schutz erhalten. Unbegleitete Minderjährige sind aus dem Verfahren ausgenommen, solange sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.
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