Nach dem angekündigten Rücktritt der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider aus gesundheitlichen Gründen liegt in der Bundesregierung noch kein Zeitplan für die Nachfolgeregelung vor. Die Bundesregierung verweist auf laufende Gespräche in der Koalition und dankt der Amtsinhaberin dafür, dass sie bis zur Wahl einer Nachfolge im Amt bleibt.
Koalition berät über Nachfolge
Die Bundesregierung hat den angekündigten Rücktritt der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider nach eigenen Angaben zunächst zur Kenntnis genommen. Man habe die Nachricht „zur Kenntnis genommen“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch der dts Nachrichtenagentur. „Wir danken auch der Amtsinhaberin, dass sie trotz der Situation weiter zur Verfügung steht, bis eine Nachfolge gewählt ist“, so Meyer weiter gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
Meyer rechnet mit Abstimmungen innerhalb der Regierungskoalition: Er gehe davon aus, dass innerhalb der Koalition darüber jetzt auch Gespräche geführt werden und „zu gegebener Zeit dann eine starke Nachfolge präsentiert wird“, sagte er der dts Nachrichtenagentur. Dazu, wer innerhalb der Regierung das Vorschlagsrecht für den Posten hat, machte Meyer nach Angaben der dts Nachrichtenagentur keine Angaben.
Verfahren zur Wahl des Bundesdatenschutzbeauftragten
Laut Bundesdatenschutzgesetz wählt der Deutsche Bundestag den Bundesbeauftragten ohne Aussprache mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Dies geschieht auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Kurzzeitige Amtsinhabe
Specht-Riemenschneider ist erst seit September 2024 im Amt.
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