Die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung erfassen keine Statistik darüber, wie oft das Bürgergeld vollständig gekürzt wird. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hervor, berichtet die „Welt“.
Datenlage zur 100-Prozent-Kürzung des Bürgergelds
Wie aus einer Anfrage der Linkspartei im Bundestag hervorgeht, wird weder von der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) erfasst, wie oft das Bürgergeld vollständig gekürzt wird. Dies offenbart eine Antwort der Bundesregierung, die in der „Welt“ (Mittwochausgabe) nachzulesen ist. „Statistischen Angaben hierzu liegen nicht vor“, heißt es darin von einer Staatssekretärin aus dem BMAS. Obwohl die jeweiligen Jobcenter die Anzahl der Leistungsempfänger dokumentieren, die sich gegen die Annahme eines Arbeitsplatzes entscheiden, gibt die Statistik lediglich die Gesamtzahl wieder, unabhängig von der Höhe der Kürzung. Auch bezüglich des zu Beginn des Jahres angekündigten Sparziels von 170 Millionen Euro durch eine verschärfte Vorgehensweise, konnte die Bundesregierung keine konkreten Angaben machen.
Kritik der Linkspartei
Heidi Reichinnek, Gruppenchefin der Linken, äußerte Kritik an der fehlenden Faktenbasis der Ampelpolitik. „Die Ampel macht Politik nicht basierend auf Fakten, sondern richtet ihr Fähnchen nach dem Wind“, so Reichinnek. Sie warf vor, dass in der momentanen gesellschaftlichen Diskussion die Empfänger des Bürgergelds als Sündenböcke präsentiert würden und äußerte die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die 100-Prozent-Streichung zurücknehmen wird.
Verschärfung der Sanktionen seit April
Seit April kann das Bürgergeld vollständig gekürzt werden, wenn sich Empfänger grundlos weigern, Arbeit anzunehmen. Diese härtere Bestrafung sogenannter Totalverweigerer hatte Hubertus Heil (SPD), der Arbeitsminister, im letzten Dezember angekündigt. Die Kürzung kann bis zu zwei Monate in Kraft bleiben, wobei Miete und Strom weiterhin gezahlt werden.
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