Der Bund und die Länder haben sich auf eine Reform des Onlinezugangsgesetzes geeinigt, die die Schaffung zentraler Basisdienste und die Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services fördern soll. Die Reform wird als wichtiger Schritt in Richtung eines digitalen Deutschlands angesehen und soll zur Modernisierung der Verwaltung beitragen.
Einigung auf Reform des Onlinezugangsgesetzes
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich positiv zur Einigung: „Ich freue mich, dass der Vermittlungsausschuss heute Abend eine Einigung zu unserer Reform des Onlinezugangsgesetzes erzielen konnte. Unser Gesetz ist ein Riesenschritt voran in Richtung digitales Deutschland. Das ist auch dringend nötig: Unser Land braucht eine moderne und digitale Verwaltung.“
Zentrale Basisdienste und nutzerfreundliche digitale Services
Mit der Reform strebt der Bund an, zentrale Basisdienste bereitzustellen und landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach zu ersetzen. Dies soll die Entwicklung von nutzerfreundlichen, digitalen Services fördern. Faeser betonte die Praktikabilität der digitalen Umstellung: „Digitale Anträge ersetzen die Papierform. In vielen Fällen wird es überflüssig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in sehr vielen Bereichen ein Ende. Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden.“
Vollständige Digitalisierung von Unternehmensverfahren
In Bezug auf Unternehmen soll die Reform vollständige digitale Verfahren ermöglichen, die Bürokratie einsparen. Faeser sieht hierin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands: „Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist.“ Mit der Umsetzung dieses Gesetzes soll Deutschland dem Ziel einer digitalen, effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung einen Schritt näherkommen.
✨ durch KI bearbeitet, .