Der Asylrechtsexperte Winfried Kluth sieht durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eine Möglichkeit für die Bundesregierung, bestimmten Flüchtlingen unter Umständen die Leistungen zu streichen. Die revidierte Aufnahmerichtlinie erlaubt Kürzungen oder gar die völlige Streichung der Leistungen bei sekundärer Migration.
Reform des GEAS ermöglicht Änderungen
Laut Winfried Kluth, Professor für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität in Halle mit den Schwerpunkten Asylrecht und Völkerrecht, bietet die Reform des GEAS der Bundesregierung die Option, bestimmten Flüchtlingen die Leistungen zu kürzen oder ganz zu entziehen. “Dort ist in der geänderten Aufnahmerichtlinie neu geregelt worden, dass die Leistungen für die sekundäre Migration – also Geflüchtete, die unter die Dublin-Regeln fallen und in einem anderen Land registriert wurden – gekürzt und auch vollständig gestrichen werden können”, äußerte Kluth gegenüber “T-Online”.
“Leistungen in zuständigem Staat”
Der Gedanke hinter dieser Regelung sei, dass Geflüchtete Leistungen erhalten könnten, allerdings in dem Staat, der für sie zuständig sei, erklärt Kluth. Daher könne Deutschland diese Richtlinie bereits jetzt umsetzen.
Grundversorgung muss gewährleistet bleiben
Trotz der Möglichkeit zur Leistungskürzung oder -streichung, betont Kluth, müsse eine Grundversorgung stets gewährleistet sein. “Eine Grundversorgung, zum Beispiel ein Schlafplatz, Nahrung und Hygieneartikel, müssen immer gestellt werden”, so der Asylrechtsexperte.
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