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Startseite Deutschland & die WeltRechtswissenschaftler fordert Gutachten zur AfD-Verbotsfähigkeit
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Rechtswissenschaftler fordert Gutachten zur AfD-Verbotsfähigkeit

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. Mai 2025
Friedrich Merz bekommt Glückwünsche von Tino Chrupalla am 06.05.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Der Osnabrücker Rechtswissenschaftler Hermann Heußner fordert die neue schwarz-rote Bundesregierung auf, ein Gutachten zur Verbotsfähigkeit der AfD zu initiieren. Heußner verweist dabei auf die aktuelle Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz und betont, dass ein solcher Schritt dringlich sei, um Klarheit über den Charakter der Partei zu gewinnen.

Gutachten zur AfD-Verbotsfähigkeit gefordert

Der Osnabrücker Professor für öffentliches Recht, Hermann Heußner, hat die neue Regierungskoalition dazu aufgerufen, ein unabhängiges Gutachten über die Verbotsfähigkeit der AfD in Auftrag zu geben. „Um Klarheit über den Charakter der AfD und ihre Verbotsfähigkeit zu gewinnen, wäre es gut, wenn die Bundesregierung beziehungsweise die neue Regierungsmehrheit im Bundestag beschließen würde, ein Gutachten über die Verbotsfähigkeit der AfD anfertigen zu lassen“, sagte Heußner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). In der vergangenen Legislaturperiode war ein entsprechender Antrag noch gescheitert.

Dringlichkeit durch Einschätzung des Verfassungsschutzes

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bewertung des Verfassungsschutzes hält Heußner ein solches Gutachten nun für besonders notwendig: „Vor dem Hintergrund der neuen Einschätzung des Verfassungsschutzes wäre ein solches Gutachten nun aber besonders dringlich. Die Bundesregierung wäre dann aufgefordert, das Gutachten des Verfassungsschutzes den zu benennenden Gutachtern zur Verfügung zu stellen“, so Heußner in der NOZ.

Vergleich mit historischer Entwicklung

Als Professor an der Hochschule Osnabrück forscht Heußner unter anderem zur Thematik der wehrhaften Demokratie. Die Ansicht, es sei für ein Parteienverbot angesichts der AfD als größter Oppositionskraft im Bundestag zu spät, teilt er nicht. Er zieht einen historischen Vergleich: „Man stelle sich nur vor, die NSDAP wäre 1932 verboten gewesen. Dann hätte sie bei den Reichstagswahlen im Juli und November 1932 nicht antreten können. Dann hätte sie keine Abgeordneten gehabt und die Machtergreifung durch Hitler wäre uns erspart geblieben“, erklärte Heußner: „Es ist nie zu spät.“

Überprüfung von Staatsbediensteten

Verständnis äußerte Heußner zudem für die Pläne einiger Bundesländer, demnächst AfD-Sympathisanten im Staatsdienst zu überprüfen. „Insbesondere Beamte, Richter und Soldaten müssen sich durch ihr Verhalten zum Grundgesetz bekennen“, sagte er der NOZ. Als Begründung nennt Heußner: „Die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD für gesichert rechtsextremistisch hält, ist ein starkes Indiz dafür, dass auch ihre Mitglieder rechtsextremistisch sind und nicht loyal zur Verfassung stehen.“ Allerdings müsse stets der Einzelfall betrachtet werden: „Weil dies aber nicht zwingend sein müsse, sei jeder Einzelfall gesondert anhand des individuellen Verhaltens zu prüfen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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