Im Terrorprozess gegen die rechtsextreme „Gruppe S.“ sind entscheidende Urteile gefallen: Die Hauptangeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach die Angeklagten schuldig, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und daran teilgenommen zu haben.
Urteil im Terrorprozess „Gruppe S.“
Die beiden Hauptangeklagten, denen vorgeworfen wurde, als Rädelsführer der rechtsextremen „Gruppe S.“ agiert zu haben, erhielten Gefängnisstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und drei Monaten. Das berichtet die dts Nachrichtenagentur.
Weiterhin wurden acht weitere Beschuldigte zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hierbei wurde eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Person freigesprochen.
Gründung der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe S.“
Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, bei einem persönlichen Treffen im September 2019 die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe S.“ gegründet zu haben. Die Gründungsmitglieder hätten laut Anklage das Ziel verfolgt, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden.
Motivation und Vorgehen der „Gruppe S.“
Gemäß Anklage sollten durch Angriffe auf Moscheen und die Tötung oder Verletzung einer „möglichst großen Anzahl“ dort anwesender muslimischer Gläubiger „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeigeführt werden. Die Mehrheit der Gruppe wurde im Februar 2020 festgenommen. Ein weiterer Angeklagter aus Bayern war vor einigen Wochen überraschend gestorben.
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