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Startseite Deutschland & die WeltRechtsexperten warnen vor Hubigs Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung
Deutschland & die Welt

Rechtsexperten warnen vor Hubigs Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung

von Hasepost Redaktion 14. Januar 2026
von Hasepost Redaktion 14. Januar 2026
Wahllokal / via dts Nachrichtenagentur
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Rechtsexperten haben erhebliche verfassungsrechtliche und kriminalpolitische Bedenken gegen ein Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen soll. Während der Deutsche Anwaltverein (DAV) von einem besonders eingriffsintensiven Vorhaben spricht, unterstützen andere Stimmen das Projekt mit Verweis auf den Schutz des Staates. Der Entwurf sieht vor, die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nach einer entsprechenden Verurteilung für mehrere Jahre zu entziehen.

Kritik des Deutschen Anwaltvereins

Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überwiegen bei dem Vorhaben, Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen, „die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken“.

Gül Pinar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, sagte dem „Spiegel“: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt“.

Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurde. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahre nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren. Laut Bundesjustizministerium soll die Strafrechtsreform das Gemeinwesen schützen.

Warnung vor „falschem Signal“

Elisa Hoven, Rechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof, nennt den Entwurf ein „falsches Signal in einer Demokratie“. Ein Problem sei unter anderem, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr wertungsoffen sei, dem Gericht also viel Ermessensspielraum lasse. „Wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgegt.“

Unterstützung aus Hamburg

Zu den Befürwortern des Vorhabens gehört dagegen Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, „die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen“, sagte Grote dem „Spiegel“.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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