In der Polizei des Deutschen Bundestags sind mehrere Verdachtsfälle von mutmaßlich rechtsextremen Aktivitäten aufgetaucht. Diese Vorfälle sind besonders brisant, da das Parlament bald über ein neues Gesetz für die Bundestagspolizei beraten wird. Laut Berichten der “taz” umfassen die Vorwürfe unter anderem rechtsextreme Äußerungen und das Abspielen eines umstrittenen Liedes.
Rechtsextreme Verdachtsfälle
Die “taz” meldet, ein Beamter der Bundestagspolizei sei durch Äußerungen aufgefallen, die ihn den Reichsbürgern zuordnen ließen – er habe behauptet, Deutschland sei keine Demokratie, sondern eine GmbH. Weiterhin sollen zwei weitere Fälle mit dem Lied “L`amour toujours” in Verbindung stehen, das in der rechten Popkultur kursiert. Ein im Frühjahr viral gewordenes Video zeigte Feiernde auf Sylt, die zur Melodie des Liedes den Hitlergruß andeuteten und rechtsextreme Parolen sangen. Ein Beamter soll einem Kollegen ein Geschenk mit der Widmung überreicht haben, dass das besagte Lied sein Lieblingslied sei.
Disziplinarische Maßnahmen
Die Sprecherin des Bundestags bestätigte auf Anfrage der “taz”, dass disziplinarische Maßnahmen eingeleitet wurden. In einem Fall wurde ein Disziplinarverfahren begonnen, in einem anderen eine “dienstliche Missbilligung” ausgesprochen. Ein dritter Vorfall soll “keine disziplinarrechtliche Relevanz” gehabt haben, dennoch wurde ein “Sensibilisierungsgespräch” geführt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fällen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben.
Aus Kreisen der Bundestagspolizei wird berichtet, dass einige Maßnahmen erst nach der Anfrage der “taz” in Gang gesetzt wurden. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas betonte gegenüber der “taz”, dass “alle Verdachtsfälle konsequent verfolgt werden” und dass solche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden.
Gesetzesinitiative im Bundestag
Bereits 2021 hatte die “taz” über rechtsextreme Vorfälle bei der Bundestagspolizei berichtet, die zu Suspendierungen und Disziplinarmaßnahmen führten. Nun soll der Bundestag über ein Polizeigesetz beraten, um die Rechte und Pflichten der Polizei des Deutschen Bundestags klarer zu definieren. Bärbel Bas erklärte, dass die bestehende Regelung über Artikel 40 des Grundgesetzes und die Hausordnung “sehr abstrakt” sei und dass ein neues Gesetz mehr Rechtssicherheit schaffen könne.
Bas stellte klar, dass das neue Polizeigesetz in keinem Zusammenhang mit den aktuellen Verdachtsfällen stehe. “Das parlamentarische Verfahren zum Bundestagspolizeigesetz steht in keinem Zusammenhang zu Verdachtsfällen, die sich gegen Angehörige der Bundestagspolizei richten,” sagte sie auf Anfrage der “taz”.
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