Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in einem Bericht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Verwendung von Rückzahlungen aus Notlagenkrediten im Bundeshaushalt 2025 durch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geäußert. Diese Rückflüsse sollten laut Bericht eher zur Tilgung der Notlagenkredite verwendet werden, wodurch eine zusätzliche Finanzierungslücke droht.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Christian Lindner (FDP) plant, Rückflüsse aus Notlagenkrediten in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsausgaben zu nutzen. Der Bundesrechnungshof hat jedoch starke Bedenken gegen dieses Vorgehen. „Die Verwendung von Rückflüssen aus Notlagenkrediten zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsausgaben würde den fortbestehenden zwingenden Zusammenhang zwischen Kreditaufnahmen und Notlage auflösen“, zitiert die „Rheinische Post“ aus dem BRH-Bericht.
Die Bedeutung der Rückflüsse
Die umstrittenen Beträge beziehen sich auf Einnahmen aus Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen (300 Millionen Euro), aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (2,9 Milliarden Euro) und aus der Stabilisierung des Gasunternehmens Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) (300 Millionen Euro). Diese werden im Bundeshaushaltsentwurf 2025 als reguläre Einnahmen verbucht.
Die Stellungnahme des Verfassungsrechtlers
Hanno Kube, ein anerkannter Verfassungsrechtler, äußert in seiner Stellungnahme für eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss ähnliche Bedenken. „Verfassungsrechtlich unzulässig erscheint die für 2025 geplante Verwendung von Einnahmen aus zurückfließenden Notlagenkreditmitteln zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung“, stellt Kube klar.
Das Bundesfinanzministerium hingegen verteidigt die geplante Verwendung der Rückzahlungen als Einnahmen im Bundeshaushalt. Es bezweifelt die Charakterisierung der Corona-Soforthilfen als ‚Rückzahlungen‘, da diese Mittel bereits den Zuständigkeitsbereich des Bundes verlassen haben könnten.
Mathias Middelberg, CDU-Bundestagsabgeordneter, kritisiert diese Haltung und weist darauf hin, dass die Gelder offensichtlich als Rückfluss von Geldern zu sehen sind, die ursprünglich im Notlagenkontext aufgenommen wurden. „Finanzminister Christian Lindner sollte die Hinweise auf ‚hohe verfassungsrechtliche Risiken‘ sehr ernst nehmen“, so Middelberg. Auch er warnt davor, weitere Rückflüsse aus Notlagenkrediten zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung zu verwenden. Eine solche Umwidmung könnte laut Middelberg einen veritablen Klagegrund darstellen.
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