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Rechnungshof kritisiert Millionen für fragwürdige Berateraufträge

Der Bundesrechnungshof hat der Deutschen Rentenversicherung Bund schwere Vorwürfe wegen ihrer Beratungsaufträge gemacht. In den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes wird kritisiert, dass mehrere Millionen Euro für Beratungen ausgegeben wurden, die kaum nachweisbaren Nutzen erbrachten. Die “Rheinische Post” berichtete, dass von 4,5 Millionen Euro im Jahr 2020 die Ausgaben bis 2024 auf sieben Millionen Euro gestiegen seien.

Fehlende Zielsetzungen und Nutzen

Bundesrechnungshof beklagt in seinem Bericht, dass es oft nicht nachvollziehbar sei, wie die Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge in die Praxis umgesetzt wurden. “Zumeist war es nicht nachvollziehbar, wie die Beratungsergebnisse in die Praxis umgesetzt wurden, oder welchen Mehrwert die zum Teil millionenschweren Beratungsaufträge brachten”, heißt es in den Bemerkungen 2024, die am Mittwoch dem Bundestag übermittelt wurden. Ein Beispiel für die Kritik ist die Vergabe eines Auftrags im Wert von 765.000 Euro, durch den lediglich ein zehnseitiges Dokument mit “weitestgehend inhaltsleeren Stichworten” erstellt wurde. Der Nutzen dieser “Geschäftsordnung” wurde nicht dargelegt.

Kritik an Mehrfachbeauftragungen

Der Bericht kritisiert zudem die wiederholten Beauftragungen derselben Beratungsfirmen über mehrere Jahre. Dies könne, laut den Rechnungsprüfern, den notwendigen “Blick von außen” gefährden und wirtschaftliche sowie rechtliche Risiken mit sich bringen. Besonders kritisch sehe man die Tendenz, dass sich Mitarbeiter persönlich bekannte Berater wünschten. Die Rentenversicherung habe bei den meisten Aufträgen zudem keine klaren Ziele gesetzt, was einem Verstoß gegen die Regeln der Wirtschaftlichkeit und das Vergaberecht gleichkomme.

Reaktion der Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Bund verteidigt ihre Vorgehensweise mit dem Hinweis auf einen “umfassenden Umbruchprozess”, der neue Ansätze und Versuche erfordere. Externe Beratung sei dabei von großer Bedeutung. Der Bundesrechnungshof bleibt jedoch bei seiner Kritik und moniert “wenig Problembewusstsein”. Die rechtlichen Vorgaben zur Bedarfsermittlung und Wirtschaftlichkeitsprüfung dürften auch unter schwierigen Bedingungen nicht vernachlässigt werden, heißt es weiter im Bericht.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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