In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Heilbronn einen 21-jährigen Raser für den Tod eines 42-jährigen Familienvaters zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft nahm der junge Mann „billigend in Kauf“, dass Menschen sterben könnten, und hatte einen „bedingten Tötungsvorsatz“.
Urteil nach Jugendstrafrecht
Das Urteil erging am Montag nach dem Jugendstrafrecht. Der mittlerweile 21-jährigen Fahrer hatte im Februar letzten Jahres einen Unfall verursacht und dabei einen 42-jährigen Familienvater getötet. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 20 Jahre alt.
Unfall unter rücksichtslosen Umständen
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten einen „bedingten Tötungsvorsatz“ vor. Dies begründete sie damit, dass der Fahrer kurz vor dem tödlichen Unfall bereits eine Frau auf einem Zebrastreifen beinahe überfahren hatte und danach erneut stark beschleunigte. Er war in einer Tempo-40-Zone mit 100 km/h unterwegs. Laut Aussage der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass Menschen durch sein Verhalten sterben könnten.
Das Urteil des Landgerichts Heilbronn unterstreicht die Tragweite rücksichtslosen Fahrens und zeigt auf, dass es unter bestimmten Umständen rechtlich als Mord eingestuft werden kann. Es wird daher als ein Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung von Verkehrsdelikten angesehen.
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