HASEPOST
 
HASEPOST

Raser im Venner Moor: Polizei-Kontrolle führt zu Fahrverboten

Diesen Monat führte die Polizei Osnabrück eine Geschwindigkeitskontrolle an der Unfallhäufungsstelle Lutterdamm/Vördener Straße (L79) im Venner Moor durch. In einem Zeitraum von vier Stunden wurden insgesamt 604 Fahrzeuge in beide Richtungen überprüft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Negativer Spitzenwert von 121 km/h in 50er-Zone

Dabei wurden 60 Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst, wobei 42 von ihnen im Bußgeldbereich lagen und über 64 km/h fuhren. In fünf Fällen wurde sogar ein Fahrverbot ausgesprochen. Den negativen Spitzenwert erreichten zwei Fahrer, die mit schockierenden 120 km/h beziehungsweise 121 km/h gemessen wurden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in Fahrtrichtung Venne jeder vierzehnte Fahrer zu schnell unterwegs war, während in Richtung Vörden sogar jeder achte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt.

Überhöhte Geschwindigkeit ist großes Risiko

„Die Ergebnisse dieser Kontrolle verdeutlichen, dass überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor ein großes Risiko im Straßenverkehr darstellt. Besonders an Unfallhäufungsstellen wie der Lutterdamm/Vördener Straße ist es unerlässlich, sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Es ist besorgniserregend, dass einige Fahrer das erlaubte Tempo derart überschreiten, wie es die Fälle mit 120 km/h beziehungsweise 121 km/h zeigen,“ erklärte Jannis Gervelmeyer, Pressesprecher der Polizei Osnabrück.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion