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Radfahrer am Haarmannsbrunnen soll am Zebrastreifen nicht abgestiegen sein

Bei dem schweren Verkehrsunfall am Freitagmittag gegen 11:45 Uhr am Haarmannsbrunnen, geht die Polizei von einem möglichen Mitverschulden des Fahrradfahrers aus.

In einer ersten Pressemitteilung wird der Unfallhergang wie folgt geschildert: „Der 43-jährige Mann fuhr gegen 11.45 Uhr vom Haarmannsbrunnen kommend über den dortigen Zebrastreifen in Richtung der Hase und stieß dabei mit einem in Richtung Möserstraße fahrenden VW Caddy zusammen“.

Der Osnabrücker wurde nach Angaben der Polizei schwer verletzt und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.

Fahrradfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen und schieben

Hinsichtlich der Benutzung von Zebrastreifen durch Fahrradfahrer ist die Rechtslage eindeutig, wie der ADAC schreibt: „Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte“.
Zu Gunsten der Fahrradfahrer wird Autofahrern bei Unfällen mit regelwidrig den Zebrastreifen befahrenden Radfahrern, dennoch eine Teilschuld eingeräumt, so der ADAC.

 

Hinweis der Redaktion
Ob sich der Unfall tatsächlich so abgespielt hat, wie es sich aktuell darstellt, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen zweifelsfrei beurteilt werden; am Ende entscheiden ggf. Gutachter und die Gerichte. Wir bitte um Zurückhaltung bei der Schuldzuweisung in Kommentaren in den Sozialen Medien.


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