Der Angeklagte (mitte) mit seinem Anwalt (rechts) und einem Dolmetscher (links). / Foto: Tatjana Rykov
Am Freitag, dem 17. Juli 2020, wurde ein 28-jähriger Mann aus Osnabrück für den Mord an seiner ehemaligen Verlobten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten.
Der Angeklagte, ein damals 27-jähriger Syrer, hat seine ehemalige Verlobte, eine 29-jährige Syrerin, im Dezember 2019 im Stadtteil Dodesheide mit 22 Messerstichen getötet. Die gemeinsame Beziehung hatte das Opfer im November 2019 beendet. Bereits mehrere Male vor der Tat ist der Angeklagte in die Wohnung des Opfers gekommen, um sie zu bitten die Beziehung wieder aufzunehmen. Als die Frau dies ablehnte, wurde der Täter handgreiflich und bedrohte das Leben des Opfers mit den Worten „Die Familie wird Blut weinen.“ Am 5. Dezember, ein Tag vor dem Mord, war der Angeklagte wieder in der Wohnung des Opfers. Als die Frau eine Wiederaufnahme der Beziehung erneut ablehnte, zeigte der Täter ihr ein Messer. Daraufhin soll die Bedrohte angegeben haben, den Kontakt aufrecht halten zu können und – falls der Angeklagte sein Verhalten ändern würde – zu überlegen, die Beziehung weiterzuführen.
Tathergang
Am Tag darauf (6. Dezember) fuhr der Angeklagte mit einem Geschenk zu der Akademie Überlingen, wo sich das Opfer befand. Als die Frau ihren ehemaligen Verlobten erkannte, verständigte sie die Mitarbeiter, welche dem Angeklagten den Zugang zur Akademie verwiesen und die Polizei riefen. Der Angeklagte fuhr daraufhin aufgebracht in die Wohnung des Opfers, um dort auf sie zu warten und das Gespräch zu suchen. Nachdem der Angeklagte bemerkt hatte, dass das Opfer nicht alleine, sondern in Begleitung einer Sozialarbeiterin nach Hause kam, versteckte er sich im Schlafzimmer. Die Frau telefonierte mit einem Verwandten und erklärte auf syrisch, dass sie vorhabe in ein Frauenhaus zu ziehen, während sie zum packen ins Schlafzimmer ging. Dort entdeckte sie den Angeklagten und schrie auf. Daraufhin stach der 28-Jährige mit einem circa 20 cm langen Messer – das er zuvor in der Wohnung gefunden hat – mehrmals auf die Frau ein.
Insgesamt 22 Messerstiche
Nach Zeugenaussagen rief er dabei „Jetzt hilft dir keiner mehr.“ Ein Nachbar, der durch die Schreie des Opfers auf die Situation aufmerksam wurde, hielt den Angeklagten fest. Einmal riss der Angeklagte sich los und stach erneut auf das schon schwer verletze Opfer ein. Zudem bedrohte er den Nachbarn. Insgesamt 22 Messerstiche, insbesondere am Hals und Oberkörper, erlitt die Frau. Im Krankenhaus erlag sie schließlich ihrer schweren Verletzungen. Der Angeklagte wurde von den Nachbarn festgehalten bis die Polizei am Tatort eintraf. Nach eigener Aussage kann sich der Angeklagte nach dem Schrei des Opfers an nichts erinnern, bis er in der Justizvollzugsanstalt zu sich kam.
Angeklagter gesteht Tötung
Während der Hauptverhandlung hat der Angeklagt die Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin durch Messerstiche gestanden. Laut dem Mann kam es während des Gespräches mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Affekt zur Tat. Die Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung: weitere Beweisaufnahmen, wie unter anderem die vorherigen Drohungen und Aussagen, belegen die Heimtücke der Tötung. Der Grund, weshalb die Tat als Mord und nicht als Totschlag angesehen wird. Der Täter wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Rache für Beziehungsende
Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte entgegen seiner Aussage, das Opfer im Schlafzimmer ihrer Wohnung gezielt und ohne Vorwarnung angegriffen und getötet, um sich für die Beendung der Beziehung zu rächen. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte kurz nach seiner Festnahme normal mit Polizisten kommunizieren konnte, stände gegen die affektive Tat. Des Weiteren sprächen mehrere Kriterien gegen den Erinnerungsverlust des Angeklagten.