Die geplante Notfallreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) stößt auf Skepsis bei der Opposition. Während die FDP die Umsetzbarkeit des Vorhabens infrage stellt, fordern die Grünen Anpassungen und die Union warnt vor Konflikten mit den Ländern.
Kritik an Umsetzbarkeit der Notfallreform
Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, äußert Zweifel an der Umsetzbarkeit der Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). “Ob es Ressourcen für 24/7-Hausbesuche, Telemedizin und Notfallpraxen in den Abendstunden gibt, ist sehr fraglich”, sagte Ullmann der “Welt”. “Eine Reform kann nicht auf Voraussetzungen basieren, die nicht erfüllbar sind. Deshalb müssen wir das Gespräch mit der Ärzteschaft suchen, um zu evaluieren, was leistbar ist und was nicht.”
Grüne weisen Kritik zurück und fordern Anpassungen
Demgegenüber widerspricht Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Ullmanns Kritik. Ärzte, die sich für den Bereitschaftsdienst bereit erklärten, seien oft haupt- oder nebenberuflich angestellte Allgemein- und Notfallmediziner. “Ich nehme wahr, dass viele jüngere Ärztinnen und Ärzte großes Interesse haben, solche Dienste in der Akut- und Notfallmedizin zu übernehmen”, so Dahmen.
Änderungsbedarf sieht Dahmen hingegen bei den Öffnungszeiten der integrierten Notfallzentren. “Diese Uhrzeiten kann sich kein Mensch merken, wir brauchen jeden Tag die gleichen Öffnungszeiten, und das möglichst bundeseinheitlich”, fordert er. Darüber hinaus müsse das Gesetz Neuregelungen zum Rettungsdienst beinhalten, ein Aspekt, den Lauterbach ursprünglich in einem eigenständigen Gesetz behandeln wollte, aber anscheinend fallen gelassen hat. “Die Reform der Notfallversorgung kann nur dann Wirkung entfalten, wenn wir auch grundlegende Änderungen beim Rettungsdienst umsetzen”, mahnt Dahmen.
Union warnt vor Konflikten mit den Ländern
Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sieht die Entscheidung, kein eigenes Gesetz zum Rettungsdienst vorzulegen, kritisch. “Durch die Hintertür soll das Vorhaben in die Notfallreform integriert werden. Das ist nicht nur ein gesetzgeberisches Chaos mit Ansage, sondern eine neuerliche Kampfansage an die Länder”, so Sorge. Er warnt vor weiteren Konflikten, sollten die Länder nicht in die Entwicklung der Reform einbezogen werden, da die Zuständigkeit der Länder für das Rettungswesen im Grundgesetz verankert sei.
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