(über dts) Queerbeauftragter hofft auf Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz
Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) äußerte die Hoffnung, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch verbessert werden könne. Er betonte, dass es seine Aufgabe sei, als Queerbeauftragter der Bundesregierung bei allen Gesetzen die Perspektive der LSBTIQ-Community einzubringen. Zusammen mit anderen Verbänden hatte Lehmann bereits Verbesserungsvorschläge zum Gesetzesentwurf eingebracht.
Selbstbestimmungsgesetz als Fortschritt für Grund- und Menschenrechte
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern, ohne dafür eine medizinische Diagnose vorlegen zu müssen. Für Lehmann ist das ein “großer Fortschritt für Grund- und Menschenrechte”. Jedoch gibt es kritische Punkte im Gesetzentwurf.
Kritische Punkte im Gesetzentwurf
Lehmann bemängelt, dass die Änderung des Geschlechtseintrags erst nach drei Monaten gültig werden soll. Er vergleicht das mit der Eheschließung, bei der die Ehe sofort gültig ist. Außerdem sieht er Probleme bei der Regelung des Zugangs zu Saunen und Fitnessstudios im Gesetzentwurf. Hierbei wird vor allem auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen. Lehmann betont, dass das Diskriminierungsverbot immer gelten sollte und das Hausrecht nur in Verbindung mit diesem ausgeübt werden darf.
Interessen gegen Transgeschlechtliche
Lehmann sieht die Debatte über den Zugang zu Saunen und Fitnessstudios für transgeschlechtliche Personen als interessengeleitet an. Es gehe darum, zu zeigen, dass transgeschlechtliche Personen nicht willkommen seien. Er betont, dass das Diskriminierungsverbot immer gelten sollte und es keine Rechtsunsicherheit geben darf.